Jedes Jahr zum 1. Januar erlischt bei ausreichend alten Werken der Urheberrechtsschutz. Dann nämlich, wenn die Urheber*innen mindestens 70 Jahre lang tot sind. Auch 2024 sind wieder zahlreiche Werke gemeinfrei geworden.
Jedes Jahr zum 1. Januar erlischt bei ausreichend alten Werken der Urheberrechtsschutz. Dann nämlich, wenn die Urheber*innen mindestens 70 Jahre lang tot sind. Auch 2024 sind wieder zahlreiche Werke gemeinfrei geworden.
Upload-Plattformen wie YouTube müssen aktiv Maßnahmen ergreifen, um Verstöße gegen das Urheberrecht zu verhindern. Tun sie das nicht, können sie für illegale Inhalte, die Nutzer*innen hochladen, haften. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden. Der Bundesgerichtshof (BGH) behandelte kürzlich sieben verschiedene Verfahren, die alle dieselbe Frage betreffen: Wann haftet eine Plattform für Urheberrechtsverstöße ihrer Nutzer*innen?
Der Medienindustrie sind Download-Manager ein Dorn im Auge: Mit ihnen lassen sich kostenlose Inhalte von YouTube und Co. herunterladen. Dagegen gehen derzeit große Musiklabels vor. Was im Streit allerdings oft untergeht: Oftmals sind Downloads als Privatkopien erlaubt – sofern man sich an einfache Regeln hält. Im Netz sind verschiedene Anbieter und Programme erhältlich, über die sich Videos von Streaming-Plattformen herunterladen lassen.
Der EuGH urteilt, dass Plattformen nur für Urheberrechtsverletzungen haften, wenn sie von den illegalen Inhalten wissen und diese nicht unverzüglich löschen und sperren. Das Urteil bezieht sich auf die derzeitige Rechtslage: Die kürzlich beschlossene Urheberrechtsreform bleibt davon unbenommen.
Kürzlich beschloss der Bundestag mit der umstrittenen Reform des Urheberrechts eine stärkere Regulierung von Online-Plattformen. Bereits 2009 begann mit dem Konflikt zwischen YouTube und der GEMA eine ähnliche Kontroverse, die sich über Jahre hinweg zog. Philip Stade hat den Fall aufgearbeitet und analysiert, mit welchen Strategien beide Parteien ins Feld zogen.
Auch wenn in der musikalischen Praxis die Grenzen zwischen Coverversion und Sampling verwischen können – urheberrechtlich werden beide sehr unterschiedlich eingestuft. Während Cover pauschal zulässig und bei der GEMA lizenzierbar sind, fehlt es für Samples an gesetzlichen Regelungen. Sowohl Coverversionen als auch samplingbasierte Musik, Remixes und Mashups haben ihre Berechtigung in der Musikwelt.
Die Musik- und Filmindustrie kämpft an verschiedenen Fronten um die Verwertung von Urheberrechten – und gegen mutmaßliche Piraterie. Die Aktionen betreffen das Video-Download-Werkzeug Youtube-DL, Streaming via VPN-Tunnel sowie Musik in Let’s-Play-Videos auf der Gaming-Plattform Twitch.
Jugendschutzgesetz-Reform: altersbezogene Einstufung von Games und Filmen soll strenger werden, Social Media-Dienste müssten Schutzkonzepte einführen. BGH-Entscheid: Welche Nutzerdaten muss Youtube bei Rechtsverletzungen herausgeben? Facebook: Weltweites Verbot von Holocaust-Leugnungen. JuSchG: Strengere Alterseinstufungen für Games und Filme Das Bundeskabinett hat eine Novelle des Jugendschutzgesetzes (JuSchG) beschlossen.
Die Video-Plattform Twitch ruft seine Nutzer*innen auf, Videoclips zu löschen, die geschützte Musik enthalten. Instagram will insbesondere DJs vom Hochladen solcher Clips per Warn-Banner abhalten. Facebook und Youtube sperren zu Unrecht Streams von Klassik-Künstler*innen von deren eigenen Einspielungen.
When rightsholders claim content that does not belong to them, it is called Copyfraud or Overclaiming. There is already a danger that the enforcement of both copyright and its exceptions will be left in the hands of internet platforms. Member states should use the implementation of the EU copyright directive for a much needed course correction.