Mit zwei Urteilen zu Urheberrechtsfragen hat der Bundesgerichtshof heute die Pressefreiheit gestärkt, etwa zur Rechtmäßigkeit, die sogenannten „Afghanistan-Papiere“ zu veröffentlichen. Die Entscheidung zum Sampling-Streit „Metall auf Metall“ verwies der BGH zurück an die vorherige Instanz.