Die Diskussion um die Auswirkungen des „Google-Lösch-Urteils“ des EuGH hält an. Dem Suchmaschinenbetreiber wird darin eine Stellung als Richter über fremde Inhalte zugeschoben. Diese Aufgabe ähnelt auf den ersten Blick der, die auch Betreiber von Foren, Blogs oder Web-2.0-Angeboten bei fremden, potenziell rechtswidrigen Inhalten haben.