Beim Handelsblatt berichtet Michaël Jarjour über das Programm „Citizen Me“, das über Nutzungsbedingungen von Plattformen informiert und das Bewusstsein für die Datenökonomie zu schärfen verspricht.
Beim Handelsblatt berichtet Michaël Jarjour über das Programm „Citizen Me“, das über Nutzungsbedingungen von Plattformen informiert und das Bewusstsein für die Datenökonomie zu schärfen verspricht.
Jetzt ist die Empörung groß: Facebook experimentiert mit unseren Gefühlen, wie aus einer jüngst veröffentlichten Studie hervorgeht. Damit steht Facebook nicht allein, Medien und IT-Unternehmen machen es jeden Tag. Es führt aber vor Augen, dass wir weder Einblick noch Kontrolle über die Algorithmen der Unternehmen haben, die unsere Daten nutzen. Die Reaktionen auf die Facebook-Studie zur „Übertragbarkeit von Stimmungen“ sind faszinierend.
Die Einrichtung von Apples Verkaufsläden kann als Marke geschützt sein, ein „Bild“-Artikel über Gerhard Schröder und Gazprom war erlaubt, die EU-Kommission befragt Whatsapp-Konkurrenten zur Übernahme durch Facebook, Google beruft Ex-Justizministerin Leutheusser-Schnarrenberger in seinen „Lösch-Beirat“. Außerdem im Wochenrückblick: Thilo Weichert nicht wiedergewählt, Whatsapp-Kartellfragen und Jugendschützer vs. netzpolitik.org.
Die Musik-Plattform Soundcloud steht in der Kritik. Diesmal geht es nicht nur um die Sperrung von Musikstücken, sondern ganzer Nutzer-Konten durch den Musikkonzern Universal. Dahinter steht eine langsame, aber tiefgreifende Wandlung: Aus der Community-Plattform für Musik-Newcomer und DJs könnte eine Vermarktungsmaschine für globale Musikunternehmen werden.
Seit Jahren fordern Wissenschafts- und Bildungsorganisationen, die gesetzliche Erlaubnis, Inhalte unter bestimmten Voraussetzungen für Unterrichts- und Forschungszwecke online zu stellen, zu entfristen. Immer wieder hat der Gesetzgeber das abgelehnt. Nun empfiehlt Justizminister Heiko Maas, die Regelung dauerhaft zu etablieren. Das geht aus einem Bericht des Ministeriums hervor, der iRights.info vorliegt.
Mit dem Leistungsschutzrecht zielen die Presseverlage vor allem auf Google, doch welche Dienste letztlich unter das nun geltende Gesetz fallen und zahlen sollen, ist schwer auszumachen. Verglichen mit früheren Entwürfen ist der Adressatenkreis jetzt kleiner, der Wille des Gesetzgebers jedoch noch unklarer. Wer zählt als Suchmaschine, wer gilt als Dienst, der Inhalte „entsprechend aufbereitet“? Eine Analyse.
Bewertungsportale müssen keine Nutzernamen nennen, der NSA-Untersuchungsausschuss spricht mit Whistleblowern, Medienunternehmen klagen gegen den Werbeblocker Adblock Plus. Außerdem im Wochenrückblick: Google-Löschungen, Störerhaftungs-Reform, Leistungsschutz-Klagen, Spion im Bundestag.
Die VG Media ist fest entschlossen, das umstrittene Leistungsschutzrecht für Presseverlage durchzusetzen. Zur Frage, wie Urheber beteiligt werden sollen, gibt es bisher nur viele vage Antworten. Dass Urheber am Leistungsschutzrecht für Presseverlage beteiligt werden sollen, ist im Gesetz verankert, ausdrücklich im Paragraf 87h.
Zusammen mit weiteren Einrichtungen und Organisationen erstellt iRights.info Broschüren und andere Publikationen, die Orientierung im rechtlichen Dschungel der digitalen Welt bieten. Die wichtigsten Veröffentlichungen im Überblick.
Mit der Klage der VG Media und einer Kartellbeschwerde gegen Google geht die Diskussion um das Leistungsschutzrecht für Presseverlage in die nächste Runde. Dass neue und alte Medien auch juristisch aufeinander prallen, ist dagegen nichts Neues. So forderten Telegrafenagenturen bereits in den Zwanzigerjahren einen Schutz vor „Nachrichtendiebstahl“ durch das Radio.