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Urheberrecht und kreatives Schaffen in der digitalen Welt
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Author Georg Fischer

OER und KI – wie geht das zusammen? Till Kreutzer im OERinfo-Erklärvideo zu den Fragen, was beim Einsatz von Künstlicher Intelligenz zu beachten ist und wie sich hybride Kreationen als Open Educational Resources nutzen lassen. Paul Klimpel und Till Kreutzer arbeiten als Anwälte bei iRights.Law und engagieren sich als Autoren bei iRights.info.

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Author Georg Fischer

Open Educational Resources (OER) lassen sich leicht nachnutzen – sofern man ein paar Punkte beachtet. Till Kreutzer geht im Erklärvideo von OERinfo auf die korrekte Kennzeichnung von Autor*in, Titel, Fundstelle und Lizenzhinweis ein und zeigt, wie man Bearbeitungen am besten kennzeichnet. Paul Klimpel und Till Kreutzer arbeiten als Anwälte bei iRights.Law und engagieren sich als Autoren bei iRights.info.

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Author Georg Fischer

Welche Lizenz für meine OER? Was ist von der CC-Lizenz genau umfasst? Im Erklärvideo von OERinfo beantwortet Paul Klimpel zentrale und oft gestellte Fragen zur richtigen Lizenz für offene Lehrmaterialien. Paul Klimpel und Till Kreutzer arbeiten als Anwälte bei iRights.Law und engagieren sich als Autoren bei iRights.info. In fünf frisch produzierten Videos erklären sie, wie Open Educational Resources (OER) und das Urheberrecht zusammenhängen.

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Author Georg Fischer

Paul Klimpel erläutert im Erklärvideo von OERinfo die Lizenzen von Creative Commons. Dabei geht er genauer auf die einzelnen Module ein und welche Vorteile sie jeweils für Open Educational Resources (OER) bieten. Paul Klimpel und Till Kreutzer arbeiten als Anwälte bei iRights.Law und engagieren sich als Autoren bei iRights.info.

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Author Georg Fischer

Wie sind Urheber-, Nutzungs- und Leistungsschutzrecht eigentlich definiert? Wo liegt die Grenze zwischen öffentlicher und nicht-öffentlicher Nutzung? Und was bedeutet die „15%-Regel“ für nicht-kommerzielle Bildungseinrichtungen? Paul Klimpel liefert Antworten im Erklärvideo von OERinfo. Paul Klimpel und Till Kreutzer arbeiten als Anwälte bei iRights.Law und engagieren sich als Autoren bei iRights.info.

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Author Paul Klimpel

Wer mit Creative-Commons-Lizenzen arbeitet, stolpert früher oder später über das Kürzel „NC“. Paul Klimpel erklärt den Lizenzbaustein, gibt Beispiele für sinnvolle Anwendungen und erläutert, warum von NC im OER-Kontext abzuraten ist. Was sind Lizenzbeschränkungen? Die Lizenzen von Creative Commons erlauben es, urheberrechtlich geschützte Werke zu verwenden, ohne bei jeder Verwendung Rechte klären oder Erlaubnisse einholen zu müssen.

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Author Lea Singson

Ob Wissenschaft oder Popkultur – Zitate sind überall! Wie regelt das Urheberrecht Zitate und worauf muss man beim Zitieren achten? Alles Wichtige zum Zitatrecht in diesem Text. Im privaten und professionellen Alltag sind wir permanent mit den Äußerungen anderer Personen konfrontiert. Dies umso mehr seit Voranschreiten der Digitalisierung, etwa in den Sozialen Medien, auf YouTube, in journalistischen oder wissenschaftlichen Texten.

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Author Betim Neziraj

Zwischen Urheberin und Werk besteht eine enge Verbindung. Sie bleibt auch bei Verkauf des Werks bestehen. Dies kann zu Spannungen zwischen den Eigentumsrechten des Erwerbers und den Rechten der Urheberin führen. Betim Neziraj erläutert die Rechte und Pflichten beider Seiten bei Veräußerung des Werks. Verkauft eine Malerin ein Werk an einen Kunstliebhaber, so erwirbt dieser mit der Übertragung das Eigentum am physischen Kunstwerk.

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Author Fabian Rack

Open Educational Resources lassen sich ohne Einschränkung teilen und bearbeiten. Das führt zu der Frage, was im Kontext von OER als „Bearbeitung“ gilt und welche rechtlichen Folgen sie auslöst. Der Beitrag erklärt die wichtigsten Punkte rund um Bearbeitungen in Bezug auf das Urheberrecht und OER.

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Author Till Kreutzer

Das Urheberrecht enthält Ausnahmen, die die Arbeit in Bildungseinrichtungen leichter machen. Eine davon ist die sogenannte Unterrichtsschranke (§ 60a UrhG). iRights.info erklärt die Regelung und gibt Tipps für die Praxis. Die Unterrichtsschranke erleichtert es, urheberrechtlich geschütztes Fremdmaterial zu Bildungszwecken zu nutzen.