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Urheberrecht und kreatives Schaffen in der digitalen Welt
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Author telemedicus.info

Flüchtige Kopien von Webseiten im Arbeitsspeicher bleiben erlaubt, „Ping“-Anrufe sind als Betrug strafbar, der BGH entschärft die Störerhaftung bei Familienangehörigen. Außerdem im Wochenrückblick: weiteres Urteil zu Redtube, schlechte Note für Cyber-Abwehrzentrum. EuGH: Lesen von Online-Artikeln ist kein Urheberrechtsverstoß Das Abrufen von Internetseiten ist urheberrechtlich zulässig.

Published
Author David Pachali

Ohne Anhaltspunkte, dass ein Internetanschluss für Urheberrechtsverletzungen genutzt wird, haftet ein Anschlussinhaber nicht für das Handeln von volljährigen Familienangehörigen. Das hat der Bundesgerichtshof heute entschieden und ein anders lautendes Urteil des Oberlandesgerichts Köln aufgehoben.