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Urheberrecht und kreatives Schaffen in der digitalen Welt
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Author Maya El-Auwad

Bildungsmaterialien, die unter „Creative Commons Zero“ freigegeben sind, lassen sich ganz ohne Einschränkungen verwenden. Damit eignen sie sich besonders für offene Bildungsmaterialien. Was sind die Voraussetzungen für eine Freigabe unter CC0? Was steht rechtlich dahinter? Und wo sind sie zu finden? Dieser Artikel stellt die Freigabe nach CC0 vor.

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Author Henry Steinhau

Die Freigabe „Creative Commons Zero“ ermöglicht es, offene Bildungsmaterialien so unkompliziert wie möglich zu verwenden. Was unterscheidet sie von den regulären Creative-Commons-Lizenzen, wo wird sie verwendet und was steckt rechtlich dahinter? Wer sich mit offenen Bildungsmaterialien (OER) beschäftigt, stößt früher oder später auf die verschiedenen Creative-Commons-Lizenzen.

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Author Henry Steinhau

Wer Bilder möglichst unkompliziert verwenden will, wird häufig bei Seiten wie Pixabay und Unsplash fündig. Doch kürzlich haben beide Dienste ihre Regeln geändert. Sie suchen nach Wegen, um sich gegen Anbieter zu wehren, die ihren Dienst kopieren.

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Author Kathrin Passig

Wenn Museen und Kultureinrichtungen ihre Bestände freigeben, können andere sie leichter verwenden. Was Nutzer dann damit anstellen, ist nicht immer das, was Vorzeigeprojekte und Remix-Wettbewerbe in den Vordergrund rücken. Der Nutzen freier Werke ist oft unspektakulär – doch deshalb nicht weniger wertvoll.

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Author Malte Baumann

Was bedeutet es heute für Museen, nicht nur Bewahrer, sondern Vermittler von Kultur zu sein? Hinter dem Streit um freien Zugang und den Schutz von Repro-Fotos verbergen sich kultur- und gesellschaftspolitische Fragen. Ob Repro-Fotografien gemeinfreier Bilder geschützt sind, bleibt umstritten, wie der Rechtsstreit zwischen den Mannheimer Reiss-Engelhorn-Museen und Wikimedia, dem Verein hinter der Wikipedia, vor Augen führt.

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Author David Pachali

Wie Flickr in seinem Blog bekannt gibt, können die Nutzer der Fotoplattform jetzt Bilder als gemeinfrei ausweisen. Der Dienst von Yahoo führt dafür zwei neue Auszeichnungen ein. Die Markierung als „ Public Domain “ entspricht im Großen und Ganzen dem deutschen Konzept der Gemeinfreiheit und ist vor allem für solche Werke gedacht, an denen keine Urheber- oder andere Schutzrechte mehr bestehen, weil sie abgelaufen sind.