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Urheberrecht und kreatives Schaffen in der digitalen Welt
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Author Wolfgang Michal

Am kommenden Samstag treffen sich die Mitglieder der Verwertungsgesellschaft Wort im Münchner Hofbräukeller. Es geht um die Rückzahlung der Gelder, die laut Bundesgerichtshof zu Unrecht an die Verlage ausgeschüttet wurden. Die Führung der VG Wort möchte, dass die Autoren zugunsten der Verleger auf das Geld verzichten.

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Author Alexander Wragge

Hat der Urheberrechtler Martin Vogel einen Pyrrhussieg für die Autoren erfochten, als er gegen die Verteilungspraxis der VG Wort klagte? Müssen die Autoren wegen Vogel auf ihr Geld warten und gehen im Einzelfall leer aus? Zerbricht womöglich die gemeinsame Rechtewahrnehmung von Urhebern und Verlagen? Im Interview mit iRights.info bezieht Vogel zu aktuellen Vorwürfen Stellung.

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Author Alexander Wragge

Das Landgericht München hat entschieden: die Vergütungspraxis der VG Wort benachteiligt einzelne Autoren und verstößt gegen das Willkürverbot. Welche Position die Deutsche Journalistinnen- und Journalisten Union in Verdi (DJU) zur Vergütungspraxis einnimmt, erläutert DJU-Bundesgeschäftsführerin Cornelia Haß im Interview.

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Author Philipp Otto

Am vergangenen Donnerstag hat iRights.info den Referentenentwurf für das “Leistungsschutzrecht für Presseverlage” veröffentlicht. Am Freitag folgte dann unsere ausführliche “Rechtspolitische Analyse” (PDF) des Papiers. Der Ansturm auf diese Informationen war so gewaltig, dass unsere Server am Freitag fünf Stunden auf den Knien waren. In der Zwischenzeit gab es eine Vielzahl von neuen Reaktionen, Kommentaren und Einschätzungen zum Entwurf.

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Author Redaktion iRights.info

Dietmar Wolff, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbands Deutscher Zeitungsverleger (BDZV), hat gegen unser Portal den Vorwurf erhoben, wir hätten das Urheberrecht verletzt. Wolff bezieht sich dabei auf unsere Veröffentlichung des bislang geheim gehaltenen Entwurfs für ein Leistungsschutzrecht für Presseverleger. Der Entwurf wurde erstellt von den Verlegern und kommentiert von ver.di und dem DJV.