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Urheberrecht und kreatives Schaffen in der digitalen Welt
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Author Redaktion iRights.info

Auf Einladung der Berliner Initiative gegen das ACTA-Abkommen hielt iRights.info-Mitgründer Matthias Spielkamp bei der Berliner Anti-ACTA-Demonstration eine der Eröffnungsreden. Wir dokumentieren: ACTA sieht keine Netzsperren vor. ACTA schreibt nicht vor, dass Internet-Serviceprovider den Datenverkehr überwachen. ACTA allein würde keine Internetzensur mit sich bringen.

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Author Alexander Wragge

Nach Polen und Tschechien rudert auch Lettland zurück und setzt die Ratifizierung des umstrittenen ACTA-Abkommens aus. Der lettische Wirtschaftsminister Daniels Pavluts will das Abkommen erst dann dem Parlament in Riga zur Abstimmung vorlegen, wenn Bedenken von Experten und aus der Zivilgesellschaft in einem “konstruktiven Dialog” geklärt sind, hieß es am Mittwoch in einer Presseerklärung.

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Author Alexander Wragge

Im Netz läuft der Protest gegen das internationale Urheberrechtsabkommen ACTA heiß. Der Adressat: das EU-Parlament. Die EU-Abgeordneten stimmen voraussichtlich erst Mitte Juni über ACTA ab. iRights.info zeigt, wie deutsche Parlamentarier zum umstrittenen Abkommen stehen. Die EU-Parlamentarier bekommen den massenhaften Protest der Zivilgesellschaft zu spüren.

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Author Philipp Otto

Die Proteste gegen das Anti-Counterfeiting Trade Agreement (ACTA) mobilisieren aktuell, insbesondere auch in Europa, soviele Menschen wie noch nie, wenn es um urheberrechtliche Gesetzesverschärfungen und geplante Überwachungsmaßnahmen des Internets geht. Nach den Protesten gegen die Gesetzesverschärfungen SOPA und PIPA in den USA erlebt das politische Europa nun ebenfalls das erste Mal eine hoch frequentierte Gegenbewegung.

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Author Till Kreutzer

So genannte freie Softwarelizenzen boomen. GNU/Linux ist das beste Beispiel für ihren Erfolg. Wann ist es sinnvoll, eine freie oder Open-Source-Lizenz für die eigene Software zu verwenden? Die Begriffe Open Source und freie Software stehen für die gleiche Art Lizenzmodell, das unter Einsatz von Lizenzen wie der GNU General Public Licence (GPL) verfolgt werden kann. Was „freie Software“ ausmacht, ist in Grundzügen sehr eindeutig zu beschreiben.

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Author Till Kreutzer

Bei der Vermarktung eigener Software spielt das Urheberrecht eine wichtige Rolle. Es schützt dessen Inhaber grundsätzlich davor, dass sein Programmcode ungefragt verwendet wird. Nicht immer aber darf der Programmierer allein entscheiden, wie das Programm vermarktet wird. Vor der Vermarktung muss also geklärt werden, wer welche Rechte hat. Der Urheber ist der Schöpfer des Werkes – bei Computerprogrammen also im Zweifel der Programmierer.

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Author Till Kreutzer

Im Internet findet man jede Menge Fanseiten, die über Film- und Popstars, Kultfilme oder Lieblingsbücher informieren – und die eigene Begeisterung mit anderen teilen möchten. Klar, dass das ohne Bilder der Idole oder Screenshots aus dem Lieblingsfilm etwas eintönig wäre. Aber wie steht es dabei mit dem Urheberrecht?

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Author Matthias Spielkamp

Wenn in der Google-Bildersuche so genannte „Thumbnails“, das sind verkleinerte Versionen von Fotos, angezeigt werden, kann das ein Verstoß gegen das Urheberrecht sein. Das hat ein US-Richter entschieden und damit teilweise dem Erotik-Angebot „Perfect 10“ Recht gegeben, das Google verklagt hatte.

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Author Till Kreutzer

Musik und Filme auf CDs, DVDs, Videos und anderen Trägern darf man für den privaten Gebrauch vervielfältigen, etwa als Geschenk für Freunde oder auch als Kopie für das Privatarchiv – es sei denn, sie sind kopiergeschützt.  Das Vervielfältigen eines urheberrechtlich geschützten Werkes ist grundsätzlich nur mit Zustimmung des Rechteinhabers gestattet.