Zehn Monate nach Zustandekommen des internationalen Abkommens über Urheberrechtsausnahmen für Blinde und sehbehinderte Menschen unterzeichnete kürzlich die Europäische Union das Dokument, gemeinsam mit Frankreich, Griechenland und Indien. Das meldet heise.de. Die Vereinbarung kam im Juni 2013 nach zähem Ringen bei einer Konferenz der World Intellectual Property Organisation (WIPO) zustande, iRights.info berichtete.