Ein Gerichtsurteil präzisiert das „gewerbliche Ausmaß“ beim Filesharing, der Kindergartenbrief im Auftrag der VG Musikedition sorgt für Streit, die ARD-Vorsitzende Piel bemängelt die „Kostenloskultur“. Das und mehr im Wochenrückblick.
Ein Gerichtsurteil präzisiert das „gewerbliche Ausmaß“ beim Filesharing, der Kindergartenbrief im Auftrag der VG Musikedition sorgt für Streit, die ARD-Vorsitzende Piel bemängelt die „Kostenloskultur“. Das und mehr im Wochenrückblick.
Mario Sixtus hat einen fulminanten polemischen offenen Brief an die deutschen Presseverleger geschrieben. Das Vorhaben, ein Leistungsschutzrecht für Presseverlage durch massiven Lobbyismus im Gesetzestext unterzubringen, hat keine Legitimation.
Unter dieser Überschrift ist bei der “Interessenvertretung der Medienschaffenden” connex.av ein Artikel erschienen. Schön, mag man meinen, wenn so viel Einigkeit herrscht. Es geht um das Leistungsschutzrecht für Presseverlage oder “Hinweise” aka “Warnlogos” zur “Aufklärung von Nutzerinnen und Nutzern” bei Urheberrechtsverletzungen.
Die „Stiftung Preußische Schlösser und Gärten“ darf Aufnahmen auf ihrem Gelände untersagen, der neue Jugendmedienschutz-Staatsvertrag ist gescheitert, die EU-Kommission prüft Beschwerden der Verleger gegen Google. Das und mehr im Wochenrückblick. +++ Schlösser-Stiftung darf Fotos untersagen
Das argentinische Urheberrecht, wie es im Gesetz Nr. 11.723 festgeschrieben wurde, ist als reines Eigentumsrecht konzipiert. Wenn die Teilhabe an Kultur und die Ansprüche der Urheber wieder ins Gleichgewicht kommen sollen, ist eine tiefgreifende Reform nötig. Das Gesetz zum geistigen Eigentum Nr. 11.723 ist eine alte Regelung aus dem Jahr 1933, das auf literarische, wissenschaftliche und künstlerische Arbeiten Anwendung findet.
Reto Hilty, Direktor des Max-Planck Instituts für Geistiges Eigentum, Wettbewerbs- und Steuerrecht in München und Beiratsmitglied von iRights.info hat auf dem Netzpolitischen Kongress der Bundestagsfraktion der Grünen eine sehr gute Rede gehalten.
Die Einführung einer Kopierabgabe an der Universität Buenos Aires generiert zusätzliche Einnahmen für Verlage und Verwertungsgesellschaften – auf Kosten öffentlicher Einrichtungen. Initiativen wie BiblioFyl setzen unterdessen digital um, was schon immer Praxis der Wissenschaft war: das Teilen, Kopieren und Kommentieren von Texten.
Das Nationale Institut des Buches soll die Umsetzung des argentinischen „Gesetzes zur Förderung des Buches und der Lesekultur“ sicherstellen. Tatsächlich sichert es die Monopolrechte privater Verwerter. Bibliotheken und Forscher haben das Nachsehen. Kriminalisiert Das Buch als Buch gehört dem Autor, aber als Gedanke gehört es – der Begriff ist keineswegs zu mächtig – der Menschheit.
Das Leistungsschutzrecht für Presseverleger treibt schon seit einiger Zeit Vertreter der klassischen Medien und Netzgemeinde um – natürlich mit unterschiedlichen Absichten. Während sich die Verleger der klassischen journalistischen Angebote für ein solches Recht einsetzen, fürchten viele Netzexperten, dass ein solches Recht viele Freiheiten einschränken würde. iRights.info hat schon des öfteren darüber berichtet.
Das Handelsabkommen ACTA liegt in der Endfassung vor, Bildagenturen müssen die Berichterstattung ihrer Kunden nicht vorab prüfen, Wikileaks-Unterstützer blockieren die Websites von Amazon, Paypal und anderen. Das und mehr im Wochenrückblick. ACTA: Endfassung vorgelegt Das internationale Antipiraterieabkommen „ACTA“ ist am vergangenen Wochenende in Sydney von den Verhandlungspartnern in seiner endgültigen Fassung vorgelegt worden.