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Urheberrecht und kreatives Schaffen in der digitalen Welt
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Author Gastautor

Private Vervielfältigungen sind zwar zulässig, aber nicht kostenlos. Es wird für jede Privatkopie bezahlt, und zwar über die sogenannte Geräte- und Leermedienabga- be. Auf jeden CD- und DVD-Brenner, Scanner und Kassettenrekorder, jede leere Videokassette und jeden CD- und DVD-Rohling werden in Deutschland pauschale Abgaben erhoben, die im Kaufpreis enthalten sind.

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Author Till Kreutzer

So genannte freie Softwarelizenzen boomen. GNU/Linux ist das beste Beispiel für ihren Erfolg. Wann ist es sinnvoll, eine freie oder Open-Source-Lizenz für die eigene Software zu verwenden? Die Begriffe Open Source und freie Software stehen für die gleiche Art Lizenzmodell, das unter Einsatz von Lizenzen wie der GNU General Public Licence (GPL) verfolgt werden kann. Was „freie Software“ ausmacht, ist in Grundzügen sehr eindeutig zu beschreiben.

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Author Till Kreutzer

Bei der Vermarktung eigener Software spielt das Urheberrecht eine wichtige Rolle. Es schützt dessen Inhaber grundsätzlich davor, dass sein Programmcode ungefragt verwendet wird. Nicht immer aber darf der Programmierer allein entscheiden, wie das Programm vermarktet wird. Vor der Vermarktung muss also geklärt werden, wer welche Rechte hat. Der Urheber ist der Schöpfer des Werkes – bei Computerprogrammen also im Zweifel der Programmierer.

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Author Till Kreutzer

Im Internet findet man jede Menge Fanseiten, die über Film- und Popstars, Kultfilme oder Lieblingsbücher informieren – und die eigene Begeisterung mit anderen teilen möchten. Klar, dass das ohne Bilder der Idole oder Screenshots aus dem Lieblingsfilm etwas eintönig wäre. Aber wie steht es dabei mit dem Urheberrecht?

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Author Till Kreutzer

Musik und Filme auf CDs, DVDs, Videos und anderen Trägern darf man für den privaten Gebrauch vervielfältigen, etwa als Geschenk für Freunde oder auch als Kopie für das Privatarchiv – es sei denn, sie sind kopiergeschützt.  Das Vervielfältigen eines urheberrechtlich geschützten Werkes ist grundsätzlich nur mit Zustimmung des Rechteinhabers gestattet.

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Author Matthias Spielkamp

Tauschbörsen sind der Untergang der Unterhaltungsindustrie und damit der Kultur, sagen die einen. Tauschbörsen befreien die Künstler davon, durch Zwischenhändler – Musik- und Filmindustrie, Verlage – ausgebeutet zu werden, sagen die anderen. Wahrscheinlich liegt die Wahrheit irgendwo dazwischen. Nirgendwo sonst kristallisiert sich der Streit ums Urheberrecht so wie an der Frage, ob Tauschbörsen verboten oder erlaubt sein sollten.

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Author Oliver Passek

Muss der Urheber oder Rechteinhaber zustimmen, wenn man Musik-CDs oder Computerprogramme verkaufen oder kostenlos weitergeben will? Das wäre ziemlich umständlich, daher gibt es Sonderregeln. Welche Regeln gelten für welche Fälle, welche Details sind zu beachten?

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Author Till Kreutzer

Alle, die schon mal ein Programm installiert haben, kennen das Verfahren: Die Software läuft erst, wenn man meterlange Nutzungsbedingungen akzeptiert. Doch wer liest die schon? Dass sich Fallen darin verbergen können, ahnt man. Erst Ende Januar haben die Verbraucherzentralen zwei große Computerspiel-Firmen abgemahnt, weil sie deren Bedingungen für rechtswidrig halten. Doch was ist legal, was nicht? Wo lauern Risiken für die Nutzer?

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Author Till Kreutzer

Wer Software kopieren will, muss einige Sonderregeln beachten: Im Gegensatz zu Musik-CDs oder Film-DVDs sind die Regelungen strenger. Bevor man also seinen Brenner anwirft und Microsoft Word oder das neuste Computerspiel kopiert, sollte man sich erkundigen, was erlaubt ist und was nicht. Wie andere Werke genießen auch Computerprogramme jeglicher Art urheberrechtlichen Schutz. Was bedeutet das?

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Author Gastautor

Wenn es um Online-Aktionshäuser geht, denkt jeder sofort nur an eines: Ebay. Der „Online-Marktplatz“ ist mit weitem Abstand der Marktführer, international und national. Allein in Deutschland gibt es ungefähr sechzehn Millionen registrierte Nutzerinnen und Nutzer. Welche urheberrechtlichen Probleme können bei Ebay auf sie zukommen? Anm. d. Red.: Dieser Artikel beschreibt die Rechtslage mit Stand 2. Mai 2005.