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Urheberrecht und kreatives Schaffen in der digitalen Welt
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Author telemedicus.info

Der Bundesgerichtshof bestätigt den GEMA-Satz für Freiluftveranstaltungen, der Bundestag verabschiedete die TKG-Novelle, der BGH legt eine Prüfprozedur für Bloghoster fest. Das und mehr im Wochenrückblick. BGH bestätigt GEMA-Vergütung für Musikaufführungen bei Straßenfesten Die GEMA darf Vergütungen für Musikaufführungen bei Freiluftveranstaltungen nach der Größe der gesamten Veranstaltungsfläche bemessen.

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Author telemedicus.info

Auch Nachrichtentexte können urheberrechtlich geschützt sein, Google-Thumbnails verstoßen nach einem weiteren BGH-Urteil nicht gegen das Urheberrecht, im Fall kino.to gibt es die erste Anklage. Das und mehr im Wochenrückblick. Urheberrechtsschutz auch für Meldungen von Nachrichtenagenturen Kurztexte von Nachrichtenagenturen können als Sprachwerke urheberrechtlichen Schutz genießen.

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Das Landgericht Hamburg kassiert Buyout-Verträge von Gruner+Jahr Wirtschaftsmedien, eine Durchsuchung der „Akte“-Redaktion war rechtswidrig, Kieler Politiker kritisieren das ULD im Likebutton-Streit. Das und mehr im Wochenrückblick.

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Die EU will verwandte Schutzrechte für Tonaufnahmen verlängern, ein weiteres Gerichtsurteil verneint die Providerhaftung für Urheberrechtsverletzungen, das Vetriebsverbot gegen Samsungs Galaxy-Tab bleibt. Das und mehr im Wochenrückblick.   +++ Schutzfristen für Tonaufnahmen sollen verlängert werden +++ LG Köln: Provider haften nicht für Urheberrechtsverletzungen   +++ LG Düsseldorf verbietet Vertrieb des „Galaxy Tab“

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Author telemedicus.info

Die Staatsanwaltschaft Dresden kann kino.to-Nachahmer nicht verfolgen, die Bundesregierung präsentiert die Button-Lösung für Internet-Geschäfte, der Streit, der Datenschützer-Streit um den Like-Button geht weiter. Kino.to: Staatsanwaltschaft Dresden kann nicht gegen Nachfolger vorgehen Die Staatsanwaltschaft Dresden will nicht gegen die Nachfolgerportale von Kino.to vorgehen.

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Author telemedicus.info

Der Bundesrat will den Datenschutz in Sozialen Netzwerken verbessern, EU-Kommissarin Kroes fordert einen Notrufknopf im Internet, das Landgericht Hamburg hat sich in einem Domainstreit für unzuständig erklärt. ** Bundesrat für verbesserten Datenschutz in Social Networks** Der Bundesrat hat vergangenen Freitag beschlossen einen Gesetzentwurf zur Änderung des Telemediengesetzes beim Bundestag einzubringen.

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Author Philipp Otto

Ohne es zu wissen, schließen wir tagtäglich Verträge ab. Die Nutzung von Online-Diensten wie Twitpic, zur Veröffentlichung eigener Fotos bei Twitter, ist dabei in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) geregelt. Fast niemand macht sich die Mühe diese im Einzelnen durchzulesen.