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Urheberrecht und kreatives Schaffen in der digitalen Welt
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Author Till Kreutzer

Wenn man einen Artikel schreibt, eine Website programmiert oder einen Prospekt für einen Kunden gestaltet, wird nur über den Preis geredet. Geht es dann aber darum, wer welche Rechte an den Arbeitsergebnissen bekommt, beruft sich der Kunde auf seine AGB, wo eine weit reichende Buy-out-Klausel wartet. Sind Kreative vor einem solchen, meist unfreiwilligen Ausverkauf durch das AGB-Recht geschützt?

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Author John Hendrik Weitzmann

Creative Commons – in der Welt der Kulturindustrie sind das die Geheimagenten mit der Lizenz zum Tauschen. Freie Zirkulation ist die Logik des Internet-Zeitalters, die eigenen Werke mit der ausdrücklichen Erlaubnis dazu zu veröffentlichen also nur folgerichtig. Aber wie können Urheber dann von ihrer kreativen Arbeit leben? John Weitzmann, Legal Project Lead für Creative Commons Deutschland, stellt die Geschäftsmodelle der freien Kultur vor.

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Author Till Kreutzer

Das Urheberrecht regelt die Nutzung geistiger Erzeugnisse. Es hat damit von vorn- herein einen internationalen Bezug. Nutzungen können schließlich sowohl im In- als auch im Ausland vorgenommen werden. Steht etwa ein Text im Internet, kann er auf der ganzen Welt gelesen werden. Grenzen werden hierbei allenfalls durch Umstände gesetzt, die weder mit Politik noch mit Geografie zu tun haben.

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Author Matthias Spielkamp

Wie praktisch: Die Lieblings- Fernsehsendung aufzeichnen lassen, um sie dann an jedem Ort mit Internetzugang wieder abzurufen. Einige Firmen bieten diesen Service auch in Deutschland an. Je nach Unternehmen fehlen allerdings bestimmte Programme – ein Hinweis darauf, dass die Dienste urheberrechtlich umstritten sind. Was bedeutet das für die Nutzer?

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Author Till Kreutzer

Viele Rechte für die Schöpfer, wenige für die Nutzer – die proprietären Softwarelizenzen sind der Standard für kommerzielle Programme. Welche Vor- und Nachteile bieten sie? Den Normalfall proprietärer Software-Lizenzierung stellen Verträge über Standardsoftware dar. Der Inhaber der Rechte (regelmäßig nicht der Urheber, sondern das Herstellerunternehmen) vergibt Nutzungsrechte an seiner Software und verlangt hierfür Geld.

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Author Gastautor

„Alles, was man wissen muss“ – in Form des Bildungskanons von Literaturprofessor Dietrich Schwanitz – passt auf 697 Seiten, auf zwölf Hörbuch-CDs, oder auf einen winzigen MP3-Player. Als MP3 kann man Schwanitz’ Werk jedoch bisher noch bei keinem der bekannten Hörbuch-Anbieter erwerben. Der Käufer muss also selbst CDs ins praktische MP3-Format „rippen“. Aber ist das auch legal?

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Author Matthias Spielkamp

Aus einem Text zu kopieren, nennt man Plagiat. Aus zweien zu kopieren, nennt man Forschung – diese Definition des englischen Schriftstellers John Milton ist nicht nur scherzhaft gemeint. Sie bringt auf den Punkt, wie schwierig es ist zu entscheiden, wann man es mit einem Plagiat zu tun hat. Die größte Schwierigkeit liegt darin zu bestimmen, was genau ein Plagiat ist. Im Urheberrecht etwa kommt der Begriff nicht vor.

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Author Gastautor

Fast bei jedem Text, den man schreibt, bezieht man sich auf fremde Quellen. Sei es, dass man in einem wissenschaftlichen Artikel andere Werke analysiert oder in einem Roman aus einem anderen Buch zitiert. Doch inwieweit darf man in eigenen Texten fremdes Material überhaupt verwenden? Eine wichtige Einschränkung des Urheberrechts (eine sogenannte Schrankenbestimmung) ist das Recht, andere Werke ganz oder teilweise zitieren zu dürfen.