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Urheberrecht und kreatives Schaffen in der digitalen Welt
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Author telemedicus.info

Eltern haften grundsätzlich nicht für Filesharing volljähriger Kinder, das Justizministerium sieht Streaming-Konsum nicht als Urheberrechtsverletzung, der BGH bejaht Haftung für fremde, aber selbst online gestellte Inhalte. Außerdem im Wochenrückblick: Urteil gegen Boykott-Aufruf der Musikindustrie, Einspruch per Mail, Gameforge-Urteil und Überwachungsstaat.

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Author telemedicus.info

Rapidshare muss Linksammlungen im Netz prüfen, das Label Ministry of Sound klagt gegen Spotify, der Innenausschuss des Europäischen Parlaments befasst sich mit der Spähaffäre. Außerdem im Wochenrückblick: Freiheit statt Angst, Google-Suchergebnisse, Fusion von E-Plus und O2.

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Author Till Kreutzer

Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass ein Filehosting-Dienst Linksammlungen unter Umständen regelmäßig kontrollieren muss, wie dem jetzt veröffentlichten Urteil vom 15. August zu entnehmen ist (I ZR 80/12). Eine solche regelmäßige Kontrolle von Linksammlungen im Netz, die auf Dateien beim Filehoster verweisen, sei für einen Dienst dann zumutbar, wenn „sein konkretes Geschäftsmodell Urheberrechtsverletzungen in erheblichem Umfang Vorschub“

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Author telemedicus.info

Nordrhein-Westfalen fördert die entstehende Verwertungsgesellschaft C3S bei genügend Eigenkapital, der Bundesgerichtshof bestätigt die Rapidshare-Rechtsprechung, Innenminister Friedrich und Kanzeramtsminister Pofalla erklären die NSA-Affäre für beendet.

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Author David Pachali

Vergangenen Freitag hat der Bundesgerichtshof über „Framing“ – so wird das Embedding von Videos dort genannt – verhandelt, aber noch nicht geurteilt. Verhandelt wurde über eine lange Frage: Verletzt man selbst Urheberrechte, wenn man ein Video einbindet, das jemand anderes ohne die Rechte hochgeladen hat? Seitdem sind viele Überschriften im Umlauf, in denen es irgendwie um Youtube, Embedding und Urheberrechtsverletzungen geht.

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Author telemedicus.info

Die GEMA klagt jetzt gegen die bei Youtube eingeblendeten Sperrtafeln, auch der Deutsche Anwaltsverein spricht sich gegen ein Presse-Leistungsschutzrecht aus, der Bundesgerichtshof erklärt den Internetzugang zu einer Lebensgrundlage, ein Gutachten des Deutschen Handelsverbands hält den Rundfunkbeitrag für verfassungswidrig. Der Wochenrückblick. GEMA klagt gegen Youtube: Stimmungsmache durch Einblendungen?

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Author Gastautor

Die Software-Richtlinie der EU feiert 20. Geburtstag. Ob das Ziel, die Schutzfähigkeit von Computerprogrammen zu regeln, erfolgreich war, wurde auf einer Konferenz in Hannover in Zweifel gezogen. Die Richtlinie ist mittlerweile zu unflexibel, viele rechtliche Probleme im Zusammenhang mit Software werden nur noch unzureichend erfasst, geschweige denn gelöst.

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Author telemedicus.info

Im Wochenrückblick diesmal: Der Bundesgerichtshof veröffentlicht die „Power Ball“-Entscheidung, das Landgericht Hamburg entscheidet gegen Kik und für den NDR,  das Landgericht München weist Save-TV an, RTL-Sendungen zu sperren, die Diskussion um das Leistungsschutzrecht für Verlage geht weiter und die Verhandlung im Rechtsstreit GEMA vs. YouTube findet statt.