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Urheberrecht und kreatives Schaffen in der digitalen Welt
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Author Henry Steinhau

Schaubilder und Datenvisualisierungen veranschaulichen und vermitteln Fakten, Ergebnisse und Erkenntnisse. Wer Infografiken für eigene Medien nutzen will – insbesondere für Open Educational Resources (OER) – muss Nutzungsrechte erwerben beziehungsweise Lizenzbedingungen einhalten. Infografiken, Datenvisualisierungen und – etwas altmodischer ausgedrückt – Schaubilder sind für Bildungsmedien quasi klassische Bestandteile.

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Author Redaktion iRights.info

Redakteur*in gesucht! Ab Mitte Februar 2021 ist in der Redaktion von iRights.info in Berlin-Mitte eine Stelle zu besetzen: Alle, die sich journalistisch, juristisch und/oder politisch mit den Entwicklungen im Urheberrecht, im Datenschutz, mit kreativem Schaffen in der digitalen Welt und ökonomischen Entwicklungen befassen, sind herzlich eingeladen, sich zu bewerben. Die Bewerbungsfrist endet am 15. Januar.

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Author Georg Fischer

Mit einem zweiteiligen Gesetzespaket will die EU-Kommission große Online-Plattformen stärker regulieren. Der Digital Services Act soll ihre Rechte und Pflichten gegenüber Nutzer*innen festschreiben, der Digital Markets Act ihre Marktmacht einhegen.

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Author Henry Steinhau

In seinem neuesten „Politikbrief“ fordert der Wikimedia e.V. vom Gesetzgeber, die geplante Urheberrechtsnovelle müsse für einen Ausgleich zwischen den Interessen von Kreativen und Verwerter*innen auf der einen und Verbraucher*innen und Gesellschaft auf der anderen Seite sorgen. Wenn Nutzer*innen selbst erstellte Inhalte auf Plattformen hochladen und sie dabei als rechtlich zulässig kennzeichnen können, nennt man das Pre-Flagging.

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Author Fabian Rack

Was ist zu beachten, wenn man Fotos von Personen veröffentlichen will, insbesondere von Kindern und Jugendlichen? Im ersten Teil haben wir erklärt, wie man Einwilligungen einholt. Der zweite Teil erläutert die Konstellationen, in denen keine Einwilligungen erforderlich sind, und welche Informationspflichten es gibt.

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Author Paul Klimpel

Wenn Bildungsinstitutionen anstreben, Inhalte frei zu lizenzieren und als offene Lehrmaterialien (OER) bereitzustellen, müssen sie sich überlegen, wie sie mit externen Autor*innen bezüglich der Nutzungsrechte verfahren wollen. Wir erläutern drei grundsätzliche Varianten für vertragliche Regelungen. Institutionen, die Bildungsmaterialien erstellen und veröffentlichen, arbeiten in der Regel auch mit externen Autor*innen zusammen.

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Author Redaktion iRights.info

„Silent Works“ – frei übersetzt etwa: „verborgene Arbeiten“ – wirft kritische Blicke auf den Plattform-Kapitalismus und die digitale Gig Economy. Die Website bietet in zahlreichen wissenschaftlich-künstlerischen Texten und Multimedia-Produktionen Material zur Analyse der modernen, digitalen Arbeitswelt. Mit dem Internet sind zahlreiche disruptive Geschäftsfelder entstanden, die mitunter ganze Branchen umkrempeln.

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Author Georg Fischer

Das Netzwerk „jurOA“ setzt sich für mehr Open Access bei juristischen Publikationen ein. Für seine kommende Konferenz gehen mehrere Jurist*innen in Video-Statements unter anderem auf Publikationsmodelle und Schwerfälligkeiten in der Rechtswissenschaft ein. Die Initiative „OpenRewi“ engagiert sich für offene Bildungsmaterialien und lädt zu kollaborativer Arbeit an Lehr- und Fallbüchern ein.

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Author Henry Steinhau

Während die Umsetzung der EU-Urheberrechtsrichtlinie in vollem Gange ist, legen elf Rechtswissenschaftler*innen in einem Memorandum dar, wie sie sich die „Zukunft des kreativen Ökosystems in Europa“ vorstellen. Sie plädieren unter anderem für kürzere Schutzfristen – gebühren- und registrierungspflichtig verlängerbar – und für Werkarten-spezifische Regelungen. Wir befragten dazu die Mitautorin Katharina de la Durantaye.

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Author Fabian Rack

Unter welchen Bedingungen dürfen Fotos von Personen veröffentlicht werden, insbesondere von Kindern und Jugendlichen? Wann muss man eine Einwilligung einholen? Welche Informationspflichten sind zu beachten? Auf die wichtigsten Fragen zu Persönlichkeitsrecht und Datenschutz geht Fabian Rack in einem zweiteiligen Artikel ein.