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Urheberrecht und kreatives Schaffen in der digitalen Welt
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Author Mathias Schindler

Staatliche Werke sind in Deutschland urheberrechtlich geschützt, auch wenn sie mit Steuergeldern finanziert wurden. Das muss nicht sein, wie das Beispiel USA zeigt.  Das Urheberrecht schützt nicht nur die Arbeitsleistung des privaten Autors, auch staatliche Werke werden davon erfasst: von der Rede der Bundeskanzlerin auf einem Festbankett bis hin zum Gutachten der Bundesnetzagentur.

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Author David Pachali

Amtliche Werke sind frei von Urheberrechten – das gehört zur Idee des Rechtsstaats, in dem Recht und Rechtsprechung öffentlich sind (solange es nicht um US-Geheimdienste geht). Was darunter fällt und was nicht, darüber gibt es viele Unklarheiten. Immer wieder wird auch das Urheberrecht vorgeschoben, um unliebsame Veröffentlichungen zu behindern.

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Author David Pachali

Im Feuilleton-Aufmacher der Süddeutschen schreibt Willi Winkler heute darüber, „wie Project Gutenberg das Urheberrecht unterläuft“. Kern des Anstoßes für Winkler: Die Buddenbrooks und andere Werke von Thomas Mann sind in den USA bereits gemeinfrei, in Deutschland noch nicht. Dennoch stehen sie bei gutenberg.org digitalisiert als E-Book online.

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Author David Pachali

Frédéric Chopin starb am 17. Oktober 1849, zu seiner Beerdigung erklang der von ihm komponierte Trauermarsch aus der Klaviersonate Nr. 2. Später begleitete der Marsch so unterschiedliche Figuren wie John F. Kennedy, Leonid Breschnew und Margaret Thatcher ins Grab. Auch das „Darth Vader Theme“ aus Stars Wars scheint deutlich davon inspiriert.

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Author David Pachali

Jeder kennt die Rede von Martin Luther King, die mit den Worten „I have a dream“ ins kulturelle Gedächtnis eingegangen ist – oder zumindest diesen einen Satz. Der 50. Jahrestag des Marschs auf Washington vom 28. August 1963 hat jetzt auch daran erinnert, dass sie ein dauernder Quell von Urheberrechtsstreitigkeiten ist. Geht es um die Rede in voller Länge, ist die Frage: Public Domain oder nicht?

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Author David Pachali

Ein vorbildlicher Schritt: Der J. Paul Getty Trust hat 4.689 Digitalisate aus dem vom US-Ölmagnaten gegründeten Museum in Los Angeles frei im Netz verfügbar gemacht. Im Rahmen eines Open-Content-Programms kann jetzt jeder die gemeinfreien Gemälde, Zeichnungen, Fotografien und Manuskripte für beliebige Zwecke verwenden.

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Author David Pachali

Das Bundesverfassungsgericht darf Entscheidungen nicht allein an Juris weitergeben, so die Entscheidung (PDF) des, wiederum, Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg im Streit mit Lexxpress. Martin W. Huff hat das Urteil in der Legal Tribune analysiert: Mehr zu den Hintergründen des Streits auch im Interview mit Thomas Fuchs. The post Warum das Juris-Monopol wackelt appeared first on iRights.info.

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Author David Pachali

Die Österreichische Nationalbibliothek hat einen ersten Schwung digitalisierter Bücher online gestellt: 100.000 gemeinfreie Titel aus dem 16. bis zur zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts sind jetzt im Rahmen des Projekts „Austrian Books Online“ frei im Netz zugänglich. Insgesamt soll der komplette historische Buchbestand, um die 600.000 Werke, digitalisiert werden.

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Author David Pachali

Gesetzestexte, Gerichtsentscheidungen und andere amtliche Werke sind frei von Urheberrechten – eigentlich. Offen zugänglich sind sie deshalb noch nicht, etwa aufgrund von Verträgen mit privaten Anbietern. Der Anwalt Thomas Fuchs im Interview. Zur Person: Thomas Fuchs ist Anwalt und Gründer der Rechtsdatenbank lexetius.com. Für den Anbieter Lexxpress verfasste er ein Gutachten über die Rechtsdatenbank Juris (PDF).