Vergangenen Freitag hat der Bundesgerichtshof über „Framing“ – so wird das Embedding von Videos dort genannt – verhandelt, aber noch nicht geurteilt. Verhandelt wurde über eine lange Frage: Verletzt man selbst Urheberrechte, wenn man ein Video einbindet, das jemand anderes ohne die Rechte hochgeladen hat? Seitdem sind viele Überschriften im Umlauf, in denen es irgendwie um Youtube, Embedding und Urheberrechtsverletzungen geht.