Das Landgericht Berlin erklärt „Freundefinder“ und „IP-Lizenz“ von Facebook für unzulässig, Verbraucherschützer mahnen Google ab, erste „De-Mail“-Anbieter sind zugelassen. Das und mehr im Wochenrückblick.
Das Landgericht Berlin erklärt „Freundefinder“ und „IP-Lizenz“ von Facebook für unzulässig, Verbraucherschützer mahnen Google ab, erste „De-Mail“-Anbieter sind zugelassen. Das und mehr im Wochenrückblick.
Eine Gefahr für die Freiheit des Internets, eine Belastung für Bürger und Wirtschaft, ein Wahlkampfgeschenk für Verlagskonzerne – SPD, Grüne und Linkspartei greifen das geplante Leistungsschutzrecht für Presseverlage scharf an. In der FDP regt sich Widerstand. Aus der CDU kommt eine überraschende Bedingung. iRights.info gibt einen Überblick.
Der Freudefinder von Facebook verstößt gegen Geschäftsbedingungen und Verbraucherrechte. Das hat diese Woche das Landgericht Berlin entschieden.
Spielpläne für Fußballbegegnungen können nicht urheberrechtlich geschützt werden. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden. In seiner Urteilsbegründung widerspricht das Gericht der Firma Football Dataco, dem Vermarkter der Spielpläne der englischen und schottischen Premier League.
Deutsche Veleger haben mit ihrer Fair-Share-Beschwerde gegen Google kaum Aussicht auf Erfolg, meinen führende Wettbewerbsexperten. Die EU-Kommission werde sich nur schwer davon überzeugen lassen, dass der US-Konzern seine Marktmacht zu Lasten der Verlage missbraucht.
Die deutschen Zeitungs- und Zeitschriftenverleger haben beim Bundeskartellamt eine Beschwerde gegen den Suchmachmaschinenbetreiber Google zurückgezogen. Das bestätigte ein Sprecher des Amtes am Freitag gegenüber iRights.info.
Der liberale EU-Abgeordnete Alexander Alvaro hält am Urheberschutz-Abkommen ACTA fest. Die ACTA-Kritik der Grünen sei „politisch verantwortungslos“, so Alvaro gegenüber iRights.info. „Dass ACTA am Ende ist, würde ich nicht unterschreiben“, sagte der FDP-Europaabgeordnete Alexander Alvaro am Montag im Interview mit iRights.info.
Der Europäische Gerichtshof entscheidet gegen Copyright-Filter bei sozialen Netzwerken, ACTA polarisiert weiter, Premium-Nutzern von kino.to drohen möglicherweise Strafverfahren. EuGH: Soziale Netzwerke müssen keine Copyright-Filter installieren Social-Network-Betreiber müssen keine umfassenden Filter einrichten, um eventuellen Urheberrechtsverletzungen ihrer Nutzer zuvor zu kommen.
Maximal 100 Euro soll eine erste Abmahngebühr den privaten Web-Nutzer bei Urheberrechtsverstößen im Internet kosten, fordert der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV). “Im Urheberrecht müssen Verbraucher besser vor Abmahn-Abzocke geschützt werden”, begründete der VZBV am Dienstag seine Initiative. Bei Verstößen dürfe die erste Abmahnung den privaten Verbraucher maximal 100 Euro kosten.
Nach Polen und Tschechien rudert auch Lettland zurück und setzt die Ratifizierung des umstrittenen ACTA-Abkommens aus. Der lettische Wirtschaftsminister Daniels Pavluts will das Abkommen erst dann dem Parlament in Riga zur Abstimmung vorlegen, wenn Bedenken von Experten und aus der Zivilgesellschaft in einem “konstruktiven Dialog” geklärt sind, hieß es am Mittwoch in einer Presseerklärung.