Umfragen des Instituts für Strategieentwicklung zeigen, dass die Mehrheit der Internetnutzer das geplante Leistungsschutzrecht für Presseverlage ablehnt. Das Institut meint, das Leistungsschutzrecht löse die Probleme nicht, die es angehen soll.
Umfragen des Instituts für Strategieentwicklung zeigen, dass die Mehrheit der Internetnutzer das geplante Leistungsschutzrecht für Presseverlage ablehnt. Das Institut meint, das Leistungsschutzrecht löse die Probleme nicht, die es angehen soll.
Fünf Jahre hat der Aufbau gedauert. Seit heute ist die Deutsche Digitale Bibliothek (DDB) mit einer Testversion im Netz. Die DDB verknüpft 5,6 Millionen Datensätze aus 90 Bibliotheken, Museen, Archiven, Kultur- und Wissenschaftseinrichtungen. Darunter finden sich zum Beispiel Jugend-Fotos von Bundestrainer Joachim Löw, Symphonien von Mozart und Verhandlungsprotokolle des deutschen Reichstags.
Warum ist Schwarz-Gelb bei der geplanten Urheberrechtsreform nicht vorangekommen? Im Interview verweist Günter Krings, stellvertretender Vorsitzender der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, auf die passive Haltung des Justizministeriums. Das geplante Leistungsschutzrecht für Presseverlage verteidigt Krings gegen Kritik.
Die Linke-Bundestagfraktion fragt die Bundesregierung nach Details zum geplanten Leistungsschutzrecht für Presseverlage (LSR). Hintergrund ist die Annahme, das LSR werde die “Kommunikationsfreiheit empfindlich beeinträchtigen”. Das Bundeskabinett hat das LSR Ende August auf den Weg gebracht.
Das Urheberrecht kann die Rechteinhaber derzeit nicht effektiv schützen. Es müsste gründlich reformiert werden, um Kreativen zu ihrem Recht, das weniger durch Privatnutzer als vielmehr von Verwertern beschnitten wird, zu verhelfen. Dafür sind kurz-, mittel- und langfristige Maßnahmen nötig. Das Urheberrecht ist heutzutage eines der umstrittensten Regelungsgebiete überhaupt.
Im Streit um das Foto einer Gummiente auf Facebook haben sich die Parteien außergerichtlich geeinigt. Horrorszenarien, wonach Abmahnwellen in sozialen Netzwerken drohen, scheinen bislang unbegründet. Doch die Rechtsunsicherheit bleibt. Der Fall machte im April die Runde: Der Betreiber einer Firmenseite auf Facebook erhielt eine Abmahnung.
Was passiert, wenn sich der Werkbegriff auflöst? Was, wenn Künstler und Urheberrecht obsolet sind? Die Remix-Kultur provoziert grenzüberschreitend Fragen und Verlustängste, zeigte eine Podiumsdiskussion des Goethe-Instituts Russland. Nun ist das Video frei verfügbar.
von David Pachali und Matthias Spielkamp 42.625 Euro bekommt die Fachhochschule Köln „als einmalige Zuwendung“ im „Wege der Projektförderung“, wie es im Amtsdeutsch so schön heißt, für ihre Initiative enGAGE!, um – ja, um was genau zu tun?
Freiwillige bestimmen und bewahren als „Crowd“ das kulturelle Erbe. Manche tragen Fotos, Briefe und Wissen zum Ersten Weltkrieg zusammen, andere arbeiten an der erfolgreichsten Enzyklopädie der Welt. Die Publizistin Kathrin Passig lotet die Zusammenarbeit des Schwarms mit öffentlichen Institutionen aus.
Schon vor fünf Jahren stellte eine Enquete-Kommission des Bundestages (“Kultur in Deutschland”) fest: das 2002 geänderte Urhebervertragsrecht hat sich in entscheidenden Punkten nicht bewährt. Die geplante Stärkung der Urheber wurde offenbar nicht erreicht. Das Kernproblem: Vergütungsregeln werden entweder gar nicht erst aufgestellt oder die Verwerter (etwa die Verlagswirtschaft) halten sich nicht daran.