Das Landgericht Berlin erklärt „Freundefinder“ und „IP-Lizenz“ von Facebook für unzulässig, Verbraucherschützer mahnen Google ab, erste „De-Mail“-Anbieter sind zugelassen. Das und mehr im Wochenrückblick.
Das Landgericht Berlin erklärt „Freundefinder“ und „IP-Lizenz“ von Facebook für unzulässig, Verbraucherschützer mahnen Google ab, erste „De-Mail“-Anbieter sind zugelassen. Das und mehr im Wochenrückblick.
„Raubkopie – Das ganze Elend der Urheberrechts-Diskussion steckt in diesem einen Wort“, so lauten Überschrift und Untertitel des Beitrages von Stefan Niggemeier, der in der heutigen Ausgabe des Print-„Spiegels“ erschienen ist. Niggemeier bilanziert die Widersinnigkeit von Begrifflichkeiten, die Interessen der Beteiligten und analysiert das Verhältnis zwischen Kunden und Anbietern.
[ Update: Via Twitter und in den Kommentaren zum Beitrag wurde der Wunsch geäußert, dass ich neben der Dokumentation des Auftritts nicht nur per se kritisieren, sondern auch sagen solle, woran ich die Kritik festmache. Dem komme ich nun gerne nach. Die Anmerkungen finden sich zur besseren Übersichtlichkeit in kursiver Schrift jeweils unter den Zitaten von Dieter Nuhr;
Die Wochenenden scheinen bei der aktuellen Diskussion um die Einführung eines sogenannten Leistungsschutzrechts für Presseverlage enorm an Bedeutung zu gewinnen. Nachdem bereits am vergangenen Sonntag der Koalitionsausschuss bekräftigt hatte, und dafür heftig kritisiert wurde, er wolle ein solches Recht einführen, ist nun die Bayerische FDP an der Reihe.
Der Presseverleger des “Freitag” Jakob Augstein hat sich mit deutlichen Worten auf Freitag.de zur Debatte um die Einführung eines Leistungsschutzrecht für Presseverlage geäußert und wirft den Befürwortern eine bizarre Lobbyismus-Kampagne vor. Diese werde keine Aussicht auf Erfolg haben. „Das Internet ist zu großartig, um es Springer und Co. zu überlassen“, schreibt Augstein gleich zu Anfang seines Beitrages.
Das Urheberrechtsgesetz wird zu restriktiv ausgelegt und ist damit kaum geeignet, die Interessen der Öffentlichkeit angemessen abzubilden. Zu diesem Ergebnis kommen die beiden Münsteraner Rechtswissenschaftler Prof. Dr. Bernd Holznagel, Direktor des dortigen Instituts für Informations-, Telekommunikations- und Medienrecht, sowie sein Kollege Dr. Pascal Schumacher.
Der Deutsche Fachjournalisten-Verband (DFJV) hat sich in einer Erklärung vom 08. März 2012 gegen den Beschluss des Koalitionsausschusses zur Einführung eines neuen Leistungsschutzrechts für Presseverlage gestellt.
Eine Gefahr für die Freiheit des Internets, eine Belastung für Bürger und Wirtschaft, ein Wahlkampfgeschenk für Verlagskonzerne – SPD, Grüne und Linkspartei greifen das geplante Leistungsschutzrecht für Presseverlage scharf an. In der FDP regt sich Widerstand. Aus der CDU kommt eine überraschende Bedingung. iRights.info gibt einen Überblick.
Gestern hat der Koalitionsausschuss der Bundesregierung getagt. Die Anwesenden haben sich entschieden, dass der Gesetzentwurf zum 3.Korb bald kommen soll. In diesem Gesetzentwurf befinden sich Regelungen zur Neueinführung des sogenannten Leistungsschutzrecht für Presseverlage. Seit zwei Jahren warnen nahezu sämtliche Experten vor der Einführung dieses Leistungsschutzrechtes.
Die Bundesregierung hält am ACTA-Abkommen fest, Fußball-Spielpläne sind nicht urheberrechtlich geschützt, ein Gutachten des Eco zweifelt an Two-Strikes-Modellen. Das und mehr im Wochenrückblick. Bundesregierung will ACTA-Abkommen offenbar weiterhin ratifizieren Die Bundesregierung will das umstrittene Anti-Piraterieabkommen ACTA offenbar weiterhin ratifizieren.