Veröffentlicht in iRights.info
Autor Till Kreutzer

Das Urheberrecht enthält Ausnahmen, die die Arbeit in Bildungseinrichtungen leichter machen. Eine davon ist die sogenannte Unterrichtsschranke (§ 60a UrhG). iRights.info erklärt die Regelung und gibt Tipps für die Praxis. Die Unterrichtsschranke erleichtert es, urheberrechtlich geschütztes Fremdmaterial zu Bildungszwecken zu nutzen.