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Veröffentlicht in iRights.info
Autor David Pachali

Regierungen und andere öffentliche Einrichtungen stellen zwar viele Informationen und Daten bereit, uneinheitliche Lizenzen schrecken jedoch oft davon ab, sie weiter zu verwenden. Zu diesem Befund kommt ein Bericht der Organisation Open Knowledge International, welche sich der Förderung von offenem Wissen widmet.

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Autor David Pachali

Wie das Handelsblatt berichtet, verliert der Informationsdienst Juris seinen exklusiven Zugang zu Gerichtsentscheidungen auf Bundesebene (der Artikel ist nicht frei online, eine Kurzfassung findet sich bei LTO). Gerichtsentscheidungen sind zwar an sich nicht urheberrechtlich geschützt und werden an vielen Stellen veröffentlicht.

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Autor Henry Steinhau

In einem Streit mit dem Deutschen Institut für Normung (DIN) hat das Landgericht Hamburg den Internet-Aktivisten Carl Malamud und seine Organisation Public.Resource.Org dazu verurteilt, bestimmte DIN-Normen nicht mehr für alle ins Netz zu stellen.

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Autor David Pachali

Weil das Portal Fragdenstaat.de eine Stellungnahme aus dem Innenministerium veröffentlicht hat, wirft dieses der Plattform Urheberrechtsverletzungen vor. Das Ministerium zeigt sich immer wieder kreativ darin, neue Argumentationen gegen die Informationsfreiheit zu erschließen. Abmahnungen werden täglich viele verschickt, aber nur wenige haben die Bundesrepublik Deutschland als Auftraggeber.

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Autor Mathias Schindler

Staatliche Werke sind in Deutschland urheberrechtlich geschützt, auch wenn sie mit Steuergeldern finanziert wurden. Das muss nicht sein, wie das Beispiel USA zeigt.  Das Urheberrecht schützt nicht nur die Arbeitsleistung des privaten Autors, auch staatliche Werke werden davon erfasst: von der Rede der Bundeskanzlerin auf einem Festbankett bis hin zum Gutachten der Bundesnetzagentur.

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Autor David Pachali

Der US-Aktivist Carl Malamud versteht sich als Bürger-Archivar: Im großen Maßstab besorgt er amtliche Werke und andere öffentliche Dokumente, um sie für alle online zu stellen. In Deutschland verklagt ihn nun das Deutsche Institut für Normung. Es macht Urheberrechtsverletzungen bei Norm-Dokumenten geltend.

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Autor David Pachali

Amtliche Werke sind frei von Urheberrechten – das gehört zur Idee des Rechtsstaats, in dem Recht und Rechtsprechung öffentlich sind (solange es nicht um US-Geheimdienste geht). Was darunter fällt und was nicht, darüber gibt es viele Unklarheiten. Immer wieder wird auch das Urheberrecht vorgeschoben, um unliebsame Veröffentlichungen zu behindern.

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Autor David Pachali

Das Bundesverfassungsgericht darf Entscheidungen nicht allein an Juris weitergeben, so die Entscheidung (PDF) des, wiederum, Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg im Streit mit Lexxpress. Martin W. Huff hat das Urteil in der Legal Tribune analysiert: Mehr zu den Hintergründen des Streits auch im Interview mit Thomas Fuchs. The post Warum das Juris-Monopol wackelt appeared first on iRights.info.

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Autor Philipp Otto

Das Urheberrechtsgesetz regelt, dass „amtliche Werke” wie Gesetze oder Urteile nicht urheberrechtlich geschützt sind. Doch die aktuelle Regelung greift viel zu kurz und Deutschland hänge im internationalen Vergleich weit zurück, meint Mathias Schindler von Wikimedia Deutschland.

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Autor David Pachali

Gesetzestexte, Gerichtsentscheidungen und andere amtliche Werke sind frei von Urheberrechten – eigentlich. Offen zugänglich sind sie deshalb noch nicht, etwa aufgrund von Verträgen mit privaten Anbietern. Der Anwalt Thomas Fuchs im Interview. Zur Person: Thomas Fuchs ist Anwalt und Gründer der Rechtsdatenbank lexetius.com. Für den Anbieter Lexxpress verfasste er ein Gutachten über die Rechtsdatenbank Juris (PDF).