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Veröffentlicht in Open Access Blog Berlin

3. Veranstaltung in der Reihe „Quo vadis offene Wissenschaft in Berlin und Brandenburg“ am 18. DEZEMBER 2024 Termin: 18. Dezember, 15:00–16:30 Uhr Ort: Online via Zoom Veranstaltende: TH Wildau Es handelt sich bei dieser Veranstaltung um die dritte in der Reihe Quo vadis offene Wissenschaft in Berlin und Brandenburg 2024/25. Frei zugängliche Forschungsdaten bis hin zu Publikationen erlauben

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Autor Georg Fischer

Wissenschaftsverlage haben ihr Geschäftsmodell erweitert: Nicht nur Publikationen bringen Einnahmen – auch die digitalen Nutzungsspuren, die Forschende bei der Recherche hinterlassen, sind zur kommerziell wertvollen Ressource geraten. Bernhard Mittermaier vom Forschungszentrum Jülich erklärt im Interview die Auswirkungen durch Datentracking für Forschende. Wir alle hinterlassen Datenspuren, wenn wir im Internet unterwegs sind.

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Autor Georg Fischer

In den USA ist eine Kartellklage gegen sechs Wissenschaftsverlage anhängig. Die Vorwürfe: Unlautere Geschäftspraktiken, unmäßig hohe Gewinne und Behinderung der Wissenschaft. In Deutschland wurden gegen drei Verlage Beschwerden wegen Datenschutzverstößen durch Datentracking eingereicht. Dazu zählt auch der Nomos-Verlag.

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Autor Betim Neziraj

Der BGH stellt klar: Eine Künstliche Intelligenz kann nicht als patentrechtliche Erfinderin gelten. Dennoch kann der Nutzer der KI die von ihr entwickelte Erfindung patentieren lassen. Im Urheberrecht ist eine KI ebenfalls nicht Urheberin eines Werks. Urheberrechte zu beanspruchen ist für den Nutzer dabei deutlich komplexer.

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Autor Sarah Baumann

Künstliche Intelligenz, aber reguliert? Die EU legt die weltweit erste Verordnung vor, um die Potentiale und Risiken von KI-Systemen gesetzlich zu regeln. Der AI-Act enthält Transparenz-Pflichten für KI-Anbieter, Regelungen zu Deep Fakes, hohem Energieverbrauch und zu einigem mehr. KI-Systeme wie beispielsweise ChatGPT können Bewerbungen schreiben, Reisen planen, Studienarbeiten verfassen und sogar Kunstwerke nachahmen oder Stimmen imitieren.

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Autor Fabian Rack

Setzt man Technologien Künstlicher Intelligenz für Bildung und Lehre ein, ergeben sich verschiedene (urheber-)rechtliche Fragen. Fabian Rack erklärt, wie offene Bildungsmaterialien für das Training von KI-Generatoren dienen und was es beim Prompten mit Fremdwerken zu beachten gilt. Im letzten Monat haben wir darüber berichtet, wie OER mit KI-Inhalten am besten zu lizenzieren sind.

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Autor Fabian Rack

KI-Generatoren wie ChatGPT, DALL-E oder DiffusionBee können beim Erstellen von OER hilfreiche Werkzeuge sein. Ein Überblick, wie der KI-Output am besten zu lizenzieren ist. KI-Output und Lizenzen Spätestens seit das Thema KI in aller Munde ist, wird in diesem Zusammenhang eine Frage immer wieder gestellt: Wie stehen künstliche Intelligenz und das Urheberrecht zueinander?

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Autor Georg Fischer

KI-Technologien laden dazu ein, wie durch Zauberhand neue Texte, Bilder oder Musik generieren zu lassen. Unter bestimmten Umständen eignen sich KI-Schöpfungen gut als OER. Doch die Entwicklung ist dynamisch. Nicht auf alle urheberrechtlichen Fragen gibt es derzeit Antworten. Wie funktionieren KI-Technologien? Technologien Künstlicher Intelligenz (KI) beruhen auf maschinellem Lernen. Dieser Vorgang wird auch „Training“ genannt.

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Autor Georg Fischer

Setzen Unternehmen Künstliche Intelligenz ein, ergeben sich nicht nur technische, sondern auch rechtliche Fragen. Zum Beispiel, welche personenbezogenen Daten verarbeitet werden dürfen oder wem die Ergebnisse der KI gehören. Ein Webinar mit den iRights.Law-Anwälten Per Christiansen und Till Kreutzer bespricht und klärt Fragen zu KI in Unternehmen.

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Autor Till Kreutzer

Beim Einsatz von KI-Systemen entstehen viele rechtliche Fragen für die Anwender*innen, etwa zum urheberrechtlichen Schutz der Erzeugnisse oder der Patentierbarkeit der KI als Erfindung. Till Kreutzer erläutert dazu die wichtigsten Fragen des Immaterialgüterrechts aus Theorie und Praxis. Dieser Text stammt aus dem Leitfaden „KI in Unternehmen.