Rogue Scholar Beiträge

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Autor David Pachali

Der Aufbau eines Twitter-Archivs bei der US-amerikanischen Library of Congress kommt nicht voran. Das ist bereits berichtet worden, doch auch im Jahr sechs nach der ersten Ankündigung hat sich wenig getan, so The Atlantic . Öffentliche Tweets speichert die Einrichtung zwar ohne weitere Verarbeitung, zum Aufbau eines nutzbaren Archivs fehlen aber offenbar Ressourcen.

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Autor Valie Djordjevic

Mozilla, die Organisation hinter dem Firefox-Browser und Vorkämpferin für Internet-Freiheiten, hat einen Emoji-Code-Generator veröffentlicht. Damit wird ein Text so verschlüsselt, dass jeder Buchstabe mit einem Emoji ersetzt wird.

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Autor Porter Anderson

Es fehlt nicht an Büchern, sondern an Lesern. Nach Schätzungen kommen auf gieie von angestammten Verlagen veröffentlichten Titel noch einmal ebensoviele von Selfpublishern. Branchenexperte Porter Anderson resümiert die Entwicklungen im Buchmarkt.  Ich war noch ein Teenager, als meine Familie in Cherbourg ankam, um mit der Queen Elizabeth, dem legendären Ozeankreuzer der Cunard Line, in die Vereinigten Staaten zurückzureisen.

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Autor Torsten Kleinz

Mit Verzögerung wurden die Jugendschutzbehörden auf E-Books aufmerksam. Der Buchhandel sucht nun nach Möglichkeiten, den Handel kindersicher zu machen. Ausgerechnet das Börsenblatt, das Branchenblatt des Börsenvereins des deutschen Buchhandels, ließ vor kurzem eine Bombe platzen.

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Autor David Pachali

Bibliotheken fordern ein Recht zum E‑Book-Verleih wie bei klassischen Büchern. Die Linke hat den Vorschlag aufgegriffen und einen Antrag vorgestellt, der die Bundesregierung zu Änderungen im Urheberrecht auffordert. Nötig sei eine „gesetzliche Klarstellung im Urheberrecht“, um E‑Books und Bücher rechtlich gleichzustellen, heißt es darin.

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Autor David Pachali

Bibliotheken dürfen ihre Bestände auch ohne Erlaubnis der Verlage digitalisieren und an elektronischen Leseplätzen zugänglich machen. Der Bundesgerichtshof hat dazu jetzt entschieden, dass sie diese auch zum Ausdrucken und Speichern anbieten dürfen. Wie der Bundesgerichtshof in einer Pressemitteilung bekannt gibt, hat er eine Klage des Eugen-Ulmer-Verlags gegen die Technische Universität Darmstadt heute insgesamt abgewiesen.

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Autor Holger Ehling

Versäumnisse und Fehler der Vergangenheit fielen den Protagonisten des deutschen Buchmarkts im Jahr 2014 mit Wucht auf die Füße. Wirklich zukunftsweisend war nur weniges. Der erste Einschlag kam schon im Januar, als noch so mancher Buchmensch mit der Lektüre der Weihnachtsgeschenke beschäftigt war. Bei der Jahrestagung der AG Publikumsverlage in München stand ich mit zwei netten Kollegen zusammen.

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Autor Philipp Otto

Im dritten Jahr in Folge erscheint der netzpolitische Jahresrückblick „Das Netz“ nun in gedruckter und elektronischer Fassung. Er erzählt Geschichten, gibt Einblicke und informiert über aktuelle und zukünftige Entwicklungen – für alle, nicht nur für Experten. Herausgeber Philipp Otto gibt einen Eindruck.

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Autor Henry Steinhau

Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass Bibliotheken Bücher digitalisieren dürfen, um sie auf elektronischen Leseplätzen zugänglich zu machen. Zudem darf das Gesetz Leseplatz-Nutzern das Ausdrucken sowie eine Kopie solcher Werke auf Speichermedien erlauben. Das letzte Wort in der Sache hat nun der Bundesgerichtshof.