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Veröffentlicht in iRights.info
Autor Redaktion iRights.info

In eigener Sache: Morgen Vormittag um 9.20 Uhr gibt es beim WDR 5 wieder die Sendung “Funkhaus Wallrafplatz”. Thema dieses Mal: “Schutzschirm ausgefahren! Wem nutzt das neue Leistungsschutzrecht?” Philipp Otto, Redaktionsleiter von iRights.info, und Christoph Fiedler, Geschäftsführer Europa- und Medienpolitik vom Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ), sitzen im Studio und beantworten die Fragen der Hörer.

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Autor David Pachali

Das Bundeskabinett hat heute den Gesetzentwurf gegen unseriöse Geschäftspraktiken beschlossen, der fürs Urheberrecht eine Filesharing-Abmahndeckelung vorsieht. Vorausgegangen war ein monatelanges Tauziehen, bei dem zuletzt unsicher war, ob die Koalition sich noch einig wird. Vor allem Kulturstaatsminister Bernd Neumann galt als Bremser.

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Autor Redaktion iRights.info

In eigener Sache: Am 13.03.2013 führt der Ausschuss für Schule und Weiterbildung des Landtag Nordrhein-Westfalen eine öffentliche Expertenanhörung zum Thema Open Educational Resources (OER) – auf deutsch: zu freien Bildungs- und Lernmaterialien – durch. Der Anhörung liegt der Antrag der Fraktion der Piraten „Freie Lernmaterialien fördern!” mit der Drucksache 16/1253 (PDF-Dokument) zugrunde.

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Autor David Pachali

Kaum eine Woche vergeht, in der Verwertungsgesellschaften nicht für Nachrichten sorgen. Meistens produziert die GEMA Unmut, VG Wort oder VG Bild-Kunst bleiben eher unbemerkt. Die deutsche und die europäische Fraktion der Linken laden zusammen mit der Rosa-Luxemburg-Stiftung am Freitag, dem 22. März zur Konferenz „Verwertungsgesellschaften im 21. Jahrhundert” ins Berliner Ritter Butzke.

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Autor David Pachali

Der Schriftsteller und Filmemacher Alexander Kluge hat unter dem Titel „Die Entsprechung einer Oase” einen Essay veröffentlicht, der sich um die digitale Öffentlichkeit dreht. Kluge sieht eine neue Dimension der Kommunikation im Netz: Es gibt ein Echo, jeder kann Inhalte weiterverwenden und verändern. Unter einer Oase versteht er eine Art Ruhepunkt in einer unendlichen Informationsfülle im Netz.

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Autor telemedicus.info

Der Europäische Gerichtshof entscheidet: Fersehsender können Livestreams verbieten, ein EU-Bericht erwägt ein Pornoverbot, Microsoft muss 561 Millionen Euro Kartellstrafe zahlen. Außerdem im Wochenrückblick: Meldepflicht für IT-Angriffe, Creative Commons beim Justizministerium, Kabel-Grundverschlüsselung.

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Autor Matthias Spielkamp

Der Göttinger Jurist und Ökonom Gerald Spindler hat im Auftrag der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen ein 220-seitiges Gutachten zur Machbarkeit der Kulturflatrate (PDF, 2,2 MB) erstellt. Es ist heute (unter der Creative-Commons-Lizenz BY-NC-ND) veröffentlicht worden. Spindler beschreibt das zu lösende Problem in der Zusammenfassung seiner Untersuchung: Als Lösung wird daher schon seit Jahren eine Kulturflatrate erwogen.

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Autor David Pachali

Fernsehen ohne Fernsehgerät: Das britische Unternehmen TV Catchup machte es möglich und streamte frei empfangbare Fernsehsender ins Internet, jedenfalls für englische Nutzer und Gebührenzahler. Einige Fernsehsender, darunter die des dortigen ITV-Netzwerks, klagten dagegen. Der Europäische Gerichtshof entschied am Donnerstag, dass diese das Weiterleiten des Signals ins Internet per Stream verbieten können.

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Autor David Pachali

Der „dritte Korb“ der Urheberrechtsreform ist offiziell beerdigt, überraschenderweise hat das Justizministerium Ende Februar aber noch eine Art Körbchen (PDF) vorgelegt, das sich in offizieller Sprachregelung als „Strauß” an Maßnahmen darstellt. Dabei geht es zum einen um die Umsetzung von Änderungen, die schon auf europäischer Ebene beschlossen wurden: längere Schutzfristen für Tonaufnahmen und die neue Regelung für verwaiste Werke.