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Veröffentlicht in iRights.info
Autor Lukas Mezger

Nach dem italienischen Kulturgüterschutzgesetz ist eine spezielle Verwaltungsabgabe zu zahlen, wenn historische Gebäude und Kunstwerke abgebildet werden. Ein Urteil des Stuttgarter Landgerichts hat den kuriosen Gebührenforderungen nun endlich Grenzen gesetzt. Und das Kulturministerium in Rom ergänzte die Vorschrift immerhin um Ausnahmen für die Wissenschaft.

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Autor Sarah Baumann

Jedes Jahr zum 1. Januar erlischt bei ausreichend alten Werken der Urheberrechtsschutz. Dann nämlich, wenn die Urheber*innen mindestens 70 Jahre lang tot sind. Auch 2024 sind wieder zahlreiche Werke gemeinfrei geworden.

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Autor Paul Klimpel

Neue Technologien fordern das Recht heraus. Das gilt besonders fürs Urheberrecht, das immer wieder auf neue Kopiertechniken reagiert. So auch bei sogenannten 3D-Scans, mit den sich Skulpturen, Bauwerke und andere dreidimensionale Objekte erstaunlich originalgetreu abbilden lassen. Die rechtlichen Fragen rund ums 3D-Scannen beleuchtet Paul Klimpel.

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Autor Georg Fischer

Zum 74. Geburtstag der Bundesrepublik Deutschland muss niemand für das gemeinfreie Original des Grundgesetzes unter die Erde steigen: Ein Digitalisat ist nun online verfügbar. Ein Online-Vertragsgenerator hilft dabei, passgenaue Musterverträge für Open-Access-Publikationen zu generieren. Und das Justizministerium startet eine Umfrage zum E-Lending in Bibliotheken.

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Autor Georg Fischer

Der Start eines neuen Jahres ist urheberrechtlich etwas Besonderes: In Deutschland sind seit dem 1. Januar 2023 alle Werke gemeinfrei, deren Urheber*innen im Jahr 1952 (also vor 70 Jahren) gestorben sind. Doch Obacht: Leistungsschutzrechte können die Gemeinfreiheit von späteren Werkaufnahmen oder -aufführungen hinauszögern.

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Autor John Hendrik Weitzmann

Jedes Jahr am 1. Januar ist „Public Domain Day“. Der Aktionstag richtet sich gegen die übermäßig lange Monopolisierung kulturellen Schaffens als „geistiges Eigentum“. Statt dieses für nicht selten mehr als 100 Jahre marktwirtschaftlichen Zwängen zu unterwerfen, sollten wir die Idee des Gemeinguts stärken – im Interesse aller, auch der Kreativen. An jedem 1. Januar wird der „Public Domain Day“ gefeiert.

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Autor Maya El-Auwad

Filme, Musikstücke, Bilder und Texte von Urheber*innen, die im Jahr 1951 gestorben sind, sind seit dem 1. Januar 2022 in die Gemeinfreiheit beziehungsweise Public Domain übergegangen. Sie können fortan frei genutzt, bearbeitet und veröffentlicht werden. Mit dabei sind unter anderem Wittgenstein und Pu der Bär.

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Autor Valie Djordjevic

Gemeinfrei, Public Domain, freie Lizenzen – viele Werke fallen nicht unter den urheberrechtlichen Schutz, andere sind vom Urheber freigegeben. Die Unterschiede sind allerdings für Laien nicht immer nachvollziehbar. Eine Begriffsklärung. Das Urheberrecht schützt persönlich geistige Schöpfungen. Das sind zum Beispiel Texte, Musikkompositionen, Bilder, Fotos, Filme, aber auch Aufführungen wie Tanz und Konzerte.

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Autor Valie Djordjevic

Fotos von Gemälden sind auch geschützt, selbst wenn das Urheberrecht an letzteren abgelaufen ist. Das entschied Ende letzten Jahres der Bundesgerichtshof. Die neue EU-Urheberrechtsreform kann allerdings Bewegung in den Fall bringen, erklärt John Weitzmann von Wikimedia im Interview.

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Autor Johannes Haupt

Die weltweit beliebteste Online-Sammlung kostenloser E-Books, das Project Gutenberg, ist für deutsche Lesefreunde gegenwärtig nicht mehr ohne Weiteres zugänglich. Infolge eines verlorenen Gerichtsprozesses gegen den Verlag S. Fischer entschieden sich die Betreiber des Portals zu einer drastischen Maßnahme, die bis auf Weiteres gilt. Der Verlag wehrt sich. Recht haben beide Seiten, trotzdem gibt es nur Verlierer.