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Urheberrecht und kreatives Schaffen in der digitalen Welt
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Autor Till Kreutzer

Wird ein Video per Embedding auf der eigenen Website eingebunden, wird es angezeigt, als sei es dort gespeichert. Tatsächlich wird das Video aber nicht kopiert, sondern es bleibt an der Originalquelle und wird von dort gestreamt. Es stellt sich die Frage, ob das Embedding rechtlich ohne weiteres erlaubt ist. Der Europäische Gerichtshof hat in diesem Zusammenhang entschieden, dass das Einbetten nicht anders zu bewerten ist ein Link.

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Autor Till Kreutzer

Quellen für Videos im Netz gibt es viele – legale ebenso wie illegale. Wann können Nutzer Urheberrechte verletzen, wo drohen Abmahnungen oder andere Risiken? Neben den bekannten Video-Angeboten wie Netflix, Amazon Video oder Youtube gibt es im Netz auch rechtlich fragwürdige Streaming-Angebote.

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Autor David Pachali

Wer illegale Quellen nutzt, um Filme oder andere Sendungen im Stream zu schauen, kann dabei unter Umständen Urheberrechte verletzen. Gleiches gilt für die Anbieter von Streaming-Boxen, wenn sie die Quellen vorinstallieren. Das hat der Europäische Gerichtshof entschieden.

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Autor David Pachali

Trotz gesetzlicher Begrenzung müssen viele Nutzer bei Urheberrechts-Abmahnungen tiefer in die Tasche greifen, sagen jedenfalls Verbraucherschützer. Sie zweifeln daran, dass die Bundesregierung unseriöse Abmahnpraktiken bremsen konnte. Der Bundesverband der Verbraucherzentralen (VZBV) hat dazu heute eine Untersuchung (PDF) veröffentlicht.

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Autor David Pachali

Wer mit anderen sein WLAN teilt, haftet zwar grundsätzlich nicht für fremde Rechtsverletzungen. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hält es aber für angemessen, wenn der Zugang zum WLAN-Netz mit einem Passwort gesichert wird. Wer in seinen Urheberrechten verletzt wird, kann zudem weiterhin einen Unterlassungsanspruch gegen den WLAN-Betreiber durchsetzen, entschied der EuGH heute in einem Streit um die Störerhaftung.

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Autor David Pachali

Ein Webdienst soll dabei helfen, auf unberechtigte Abmahnungen für Filesharing zu reagieren – und zugleich ein Signal gegen den verbreiteten Abmahnmissbrauch setzen. Anwälte sehen aber noch Schwächen beim Dienst. Wer zu Unrecht wegen unerlaubten Filesharings abgemahnt wird, soll mit dem Werkzeug Hilfe erhalten: Der Abmahnbeantworter erstellt mit wenigen Klicks ein Antwortschreiben an abmahnende Kanzleien.

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Autor Henry Steinhau

Journalistinnen und Journalisten stellen ihre Artikel für Verlage häufig auch auf ihr Blog oder eine Webseite. Das kann teuer werden, wenn sie die Rechte abgegeben haben und eine Erlaubnis dazu fehlt. Viele Verlage verfolgen seit vielen Jahren sehr aufmerksam, was mit ihren Inhalten im Netz geschieht und ob Urheberrechte verletzt werden.

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Autor David Pachali

Die Kanzleien Rasch und Waldorf Frommer gelten als Marktführer bei Filesharing-Abmahnungen und sehen trotz des von der Koalition ausgerufenen Endes der WLAN-Störerhaftung keine großen Veränderungen: Sie wollen abmahnen wie bisher, berichtet die Welt . Überraschend kommt das nicht: Selbst eine wasserdichte Neuregelung griffe erst dann, wenn ein abgemahnter Anschlussinhaber zeigen könnte,

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Autor David Pachali

Die WLAN-Störerhaftung ist ein Problem, auch das neue Gesetz wird es nicht vollständig lösen. Alle verschließen die Augen vor der tieferen Ursache: einem verkorksten Urheberrecht. Ob es mit dem Abmahnrisiko für WLAN-Betreiber wirklich bald vorbei sein wird, lässt sich mit guten Gründen bezweifeln. Dafür hat das Gesetz, das der Bundestag jetzt beschlossen hat, zu viele Haken und Ösen. Doch was wird eigentlich mit der Reform versucht?