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Urheberrecht und kreatives Schaffen in der digitalen Welt
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Autor David Pachali

Amtliche Werke sind gemeinfrei, in Deutschland aber nur unter sehr engen Voraussetzungen, die in Paragraf 5 im Urheberrechtsgesetz aufgezählt werden. Alle anderen von staatlichen Stellen produzierten Inhalte gelten deshalb als urheberrechtlich geschützt. Die Bundesregierung hat jetzt auf eine Anfrage (PDF) der Linken geantwortet, wieviel der Bund mit seinen Werken eigentlich verdient, wie Heise Online berichtet.

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Autor Alexander Wragge

Medien wie Spiegel Online sollten dem Beispiel der Wikipedia folgen und die freie Bearbeitung ihrer Texte erlauben, meint Pavel Richter. Im Interview wirbt der Wikimedia-Vorstand dafür, den digitalen Umbruch und den Kontrollverlust im Netz als etwas Positives zu erleben. Derweil werde die Wikipedia erwachsen. Der folgende Text stammt aus „Das Netz 2012“, dem Jahresrückblick Netzpolitik von iRights.

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Autor David Pachali

Morgen veranstalten die Heinrich-Böll-Stiftung und der Bitkom wieder die Konferenz netz:regeln, die dieses Jahr unter dem Titel „Transparenz und Vertrauen. No Limits?” steht. In Zusammenarbeit mit iRights.info gibt es von 14-15.15 ein Panel zum Thema „Open Legislative Data und amtliche Werke”. Hier die Ankündigung: Tagungsort ist die Berliner Heinrich-Böll-Stiftung (Schumannstr. 8), für die Konferenz kann konnte man sich hier anmelden.

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Autor David Pachali

Der Open-Data-Aktivist Stefan Wehrmeyer hat vor kurzem das Projekt Bundesgit gestartet – ein Verzeichnis der deutschen Gesetze in einem Software-Versionssystem. Ein solches offenes Verzeichnis kann der Ausgangspunkt sein, um mit weiteren Anwendungen die Entstehung und Weiterentwicklung der deutschen Gesetzgebung transparent zu machen.