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Urheberrecht und kreatives Schaffen in der digitalen Welt
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Autor Porter Anderson

Es fehlt nicht an Büchern, sondern an Lesern. Nach Schätzungen kommen auf gieie von angestammten Verlagen veröffentlichten Titel noch einmal ebensoviele von Selfpublishern. Branchenexperte Porter Anderson resümiert die Entwicklungen im Buchmarkt.  Ich war noch ein Teenager, als meine Familie in Cherbourg ankam, um mit der Queen Elizabeth, dem legendären Ozeankreuzer der Cunard Line, in die Vereinigten Staaten zurückzureisen.

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Autor David Pachali

In eigener Sache: Die jetzt erschienene Broschüre „Spielregeln im Internet 3 – Durchblicken im Rechte-Dschungel“ bietet Orientierung und Rat zu weiteren Rechtsfragen im Netz, besonders bei Musik, Filmen und anderen Inhalten.

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Autor Henry Steinhau

In eigener Sache: Eine jetzt veröffentlichte Studie der Kanzlei iRights.Law legt dar, dass man gekaufte „digitale Güter“ derzeit nicht ohne Weiteres weiterverkaufen darf. Um herrschende rechtliche Unsicherheiten zu beseitigen, schlägt sie neue Regelungen vor.

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Autor Torsten Kleinz

Mit Verzögerung wurden die Jugendschutzbehörden auf E-Books aufmerksam. Der Buchhandel sucht nun nach Möglichkeiten, den Handel kindersicher zu machen. Ausgerechnet das Börsenblatt, das Branchenblatt des Börsenvereins des deutschen Buchhandels, ließ vor kurzem eine Bombe platzen.

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Autor David Pachali

Amazon hat angekündigt, ein neues Vergütungsmodell für manche seiner E-Book-Dienste einzuführen: Autoren sollen ab dem 1. Juli pro gelesener Seite bezahlt werden. Das betrifft das Flatrate-Abo „Kindle Unlimited“ und den Leihdienst „Kindle Owner’s Lending Library“ für Premium-Kunden. Voraussetzung: Die Autoren nehmen am Programm „KDP Select“ teil, Amazons Plattform für Selfpublisher. Für klassische Verlage gilt das Modell also nicht.

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Autor David Pachali

Bibliotheken fordern ein Recht zum E‑Book-Verleih wie bei klassischen Büchern. Die Linke hat den Vorschlag aufgegriffen und einen Antrag vorgestellt, der die Bundesregierung zu Änderungen im Urheberrecht auffordert. Nötig sei eine „gesetzliche Klarstellung im Urheberrecht“, um E‑Books und Bücher rechtlich gleichzustellen, heißt es darin.

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Autor David Pachali

Bibliotheken dürfen ihre Bestände auch ohne Erlaubnis der Verlage digitalisieren und an elektronischen Leseplätzen zugänglich machen. Der Bundesgerichtshof hat dazu jetzt entschieden, dass sie diese auch zum Ausdrucken und Speichern anbieten dürfen. Wie der Bundesgerichtshof in einer Pressemitteilung bekannt gibt, hat er eine Klage des Eugen-Ulmer-Verlags gegen die Technische Universität Darmstadt heute insgesamt abgewiesen.

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Autor David Pachali

Das Hanseatische Oberlandesgericht hat eine neue Entscheidung zum Weiterverkauf von E-Books und Hörbuch-Downloads getroffen. Verbraucherschützer konnten sich nicht damit durchsetzen, Weiterverkaufs-Verbote für ungültig erklären zu lassen. Das Oberlandesgericht hat demnach die Berufung von Verbraucherschützern gegen ein Urteil des Landgerichts Hamburg abgewiesen, da keine Erfolgsaussichten bestünden.

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Autor David Pachali

Wer Inhalte als digitalen Download kauft, muss drei Dinge beachten: Das Urheberrecht, die Nutzungsbedingungen der Anbieter und den immer noch verbreiteten Kopierschutz. Illustration mit picol.org, CC BY-SA Ob Film, Buch oder Software: Immer mehr Inhalte, die es früher nur auf DVD, Papier oder CD gab, kann man heute als digitalen Download kaufen. Am größten ist das Angebot bei Musik.

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Autor Henry Steinhau

Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass Bibliotheken Bücher digitalisieren dürfen, um sie auf elektronischen Leseplätzen zugänglich zu machen. Zudem darf das Gesetz Leseplatz-Nutzern das Ausdrucken sowie eine Kopie solcher Werke auf Speichermedien erlauben. Das letzte Wort in der Sache hat nun der Bundesgerichtshof.