Publicado in iRights.info
Autor David Pachali

Die Europäische Kommission durfte ACTA-Dokumente grundsätzlich unter Verschluss halten. Das Gericht der Europäischen Union hat eine von der sozialliberalen EU-Abgeordneten Sophie in‘t Veld gegen die Kommission angestrengte Klage zu weiten Teilen abgewiesen (T–301/10). Nur bei einzelnen Dokumenten hätte die Kommission die Herausgabe nicht verweigern dürfen, so das Gericht in seinem Urteil vom Dienstag.