Publicado in iRights.info
Autor Robert A. Gehring

Sportfunktionäre und -vermarkter können auch kreativ sein. Wie der EUobserver Ende vergangener Woche meldete, wollten einige Sportverbände Sportveranstaltungen als “geistiges Eigentum” schützen lassen. Genauer gesagt wollten sie erreichen, daß die EU-Urheberrechtsbestimmungen um Schutzklauseln für Sportereignisse — “including the protection of the event as a whole, information and spin-offs arising from the event” — erweitern lassen.