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Autor Till Kreutzer

Das Bundeskartellamt. Foto: Eckhard Henkel, CC BY-SA Deutsche Verleger wollen Google zwingen, ihre Texte zu verlinken und dafür auch noch zu zahlen. Ihre absurde Kartellbeschwerde ist rechtlich aber wohl unhaltbar. Stellen wir uns folgendes fiktives Szenario vor: Die Anbieter von Browser-Games sehen ihr Geschäftsmodell bedroht. Zwar haben sie viele Nutzer, aber nur wenige nehmen die kostenpflichtigen Zusatzfunktionen der Games in Anspruch.