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Autor telemedicus.info

Vorab gesetzte Häkchen bei Vertragsklauseln gelten laut EuGH nicht als datenschutzrechtliche Einwilligung. Der Europäische Datenschutzausschuss empfiehlt, bei Datenweitergabe in europäische Drittländer das Schutzniveau zu erhöhen. Die EU-Kommission legt neue Entwürfe für Standardvertragsklauseln vor.