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Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs zum sogenannten „Recht auf Vergessenwerden“ achtet die Meinungs- und Äußerungs­freiheit zu gering, überfordert die Suchmaschinenbetreiber und birgt die Gefahr, Datenschutzbehörden zu verfassungsrechtlich bedenklichen Behörden zur Kommunikationsregulierung zu machen. Thorsten Feldmann, Ansgar Koreng und Carlo Piltz analysieren das Positionspapier des Verfassungsrichters Johannes Masing.