Publicado in iRights.info
Autor Henry Steinhau

Wie muss man Rechteinhaber nennen, wenn man Stockfotos für eigene Websites benutzt? Das Landgericht Köln legte bei „Pixelio”-Bildern eine vorläufige Entscheidung vor, die für Aufregung sorgt. Doch als einstweilige Verfügung ist die Sache juristisch noch nicht einmal in der ersten Instanz. Eine Abmahnwelle ist aber unwahrscheinlich.