Publicado in iRights.info
Autor John Hendrik Weitzmann

Das Landgericht München hat angeblich ein Urteil gefällt, in dem es irgendwie um Pornos geht. Worum genau, darüber kursieren jetzt viele Missverständnisse. Sind Pornos nicht geschützt? Dürfen Nutzer sie jetzt per Filesharing tauschen? Im Kern geht es um dröges Prozessrecht. In den letzten Tagen machte eine Meldung die Runde. Der Tenor: Pornofilme seien nicht kreativ genug, um urheberrechtlich geschützt zu sein.