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Autor telemedicus.info

Die EU will verwandte Schutzrechte für Tonaufnahmen verlängern, ein weiteres Gerichtsurteil verneint die Providerhaftung für Urheberrechtsverletzungen, das Vetriebsverbot gegen Samsungs Galaxy-Tab bleibt. Das und mehr im Wochenrückblick.   +++ Schutzfristen für Tonaufnahmen sollen verlängert werden +++ LG Köln: Provider haften nicht für Urheberrechtsverletzungen   +++ LG Düsseldorf verbietet Vertrieb des „Galaxy Tab”