Publicaciones de Rogue Scholar

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Publicado in iRights.info
Autor Svetlana Alexeeva

Russlands Parlament hat eine eigene Version des sogenannten „Rechts auf Vergessenwerden“ beschlossen. Suchmaschinen müssen Links auf persönliche Daten in manchen Fällen löschen. Der Ansatz sieht dem in der EU ähnlich, zugleich zeigen sich Unterschiede. Was sieht das Gesetz vor und welche Szenarien könnten sich ergeben? Anfang Juli wurde von der Staatsduma ein Gesetz verabschiedet, das ein „Recht auf Vergessenwerden“ in Russland einführt.

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Autor David Pachali

Seit dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs muss Google unter bestimmten Bedingungen Links aus den Ergebnissen streichen. Doch mit seinem neuen Job als Datenschützer scheint Google noch überfordert. Hat der Europäische Gerichtshof im Mai 2014 wirklich ein „Recht auf Vergessenwerden“ geschaffen, als die Richter entschieden, dass Google den Link auf einen Zeitungsartikel über den Spanier Mario Costeja González entfernen muss?

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Autor David Pachali

Wenn Google Suchergebnisse aus Datenschutzgründen entfernt, lässt sich das bis jetzt leicht umgehen. Datenschützer kritisieren das – ihre Forderungen sind aber noch unklar.Am Donnerstag vergangener Woche trafen sich Datenschützer mit Suchmaschinenbetreibern in Brüssel, um über die Folgen des EuGH-Urteils zum „Recht auf Vergessenwerden“ zu beraten.

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Autor Jan Schallaböck

Es gibt auch Argumente für das Urteil des Europäischen Gerichtshofs: Ein Löschungsanspruch bei Personensuchen ist prozessorientierter Datenschutz. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat in letzter Zeit zwei vielbeachtete Entscheidungen zum Thema Datenschutz gefällt.

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Autor Matthias C. Kettemann

Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs zum sogenannten „Recht auf Vergessen“ wird kontrovers diskutiert. Begrüßenswert: Der Gerichtshof stärkt die Grundrechte von Datenschutz und Achtung der Privatsphäre, wobei er Raum für Abwägung lässt. Fragwürdig: Bei Ausnahmen bleibt er kryptisch und schemenhaft. Ob das Urteil einen Missbrauch von Löschansprüchen unterstützt, muss sich erst erweisen.