Publicaciones de Rogue Scholar

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Autor John Hendrik Weitzmann

Darf man Spiele zur Sicherheit in der Cloud speichern? Die gute Nachricht: Man darf, und das sogar wenn die Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder Nutzungsbedingungen des Spiele-Anbieters es ausdrücklich verbieten. Eine der wichtigsten Funktionen von Cloud-Systemen ist die Speicherung von Dateien.

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Autor John Hendrik Weitzmann

Um von überall und jeder Art von Endgerät aus dasselbe Spiel spielen zu können, dient die Cloud also auch als spezialisierter Speicher. Aber welche rechtlichen Probleme kann es rund um das Speichern der eigentlichen Spiele (-dateien) in der Cloud und das Speichern von Spielständen und Nutzerdaten geben? Und welchen rechtlichen Status haben „virtuelle Gegenstände“ in Spielen?

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Autor John Hendrik Weitzmann

Auch wenn es nicht gerade spannend ist, AGB und Nutzungsbedingungen zu lesen: Bevor man anfängt zu spielen, sollte man sich ein wenig damit beschäftigen, welche vertraglichen und sonstigen Verpflichtungen man eingeht. Sonst kann der Spielespaß schnell aufhören. Im Folgenden geben wir einige Tipps, worauf man bei internetbasierten Spielen und Spielen in der Cloud achten sollte.

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Autor John Hendrik Weitzmann

Neue technische Entwicklungen haben den Spielemarkt verändert. Viele Spiele finden inzwischen nicht mehr einfach auf dem eigenen Rechner statt, sondern nutzen mannigfaltige Netzwerktechnologien. Ein Überblick. Online-Games und Cloud-Games erreichen einen immer größeren Markt.

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Autor John Hendrik Weitzmann

Viele Cloud-Games sind kostenlos, andere nutzen ein sogenanntes Freemium-Modell, bei dem nur die Grundfunktionen nichts kosten, Premiumdienste aber bezahlt werden müssen. Welche Geschäftsmodelle stecken dahinter und wie finanzieren sich die Gratisspiele?

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Autor John Hendrik Weitzmann

Cloud-Technologien spielen bei Computerspiele zunehmend eine Rolle. Dabei gibt es zwei Varianten: Bei der einen wird das Internet als Kommunikationskanal genutzt, aber das Spiel selbst läuft auf dem eigenen Rechner, bei der zweiten läuft das Spiel komplett in der Wolke – ohne dauerhafte Internetverbindung geht also nichts.

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Autor Gastautor

Computer-Games seien wie der Film janusköpfig: Kulturgut und Wirtschaftsgut zugleich, schrieb Malte Behrmann an anderer Stelle. Hier spricht der Anwalt und Geschäftsführer des GAMES Bundesverbandes über Games als arbeitsteilig erstellte Hybride aus Kunst und Technik und darüber, welche Schwierigkeiten das für das Urheberrecht und die Kreativen in der Branche aufwirft.

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Autor telemedicus.info

Der Gameentwickler Electronic Arts sieht durch „The Ville“ Urheberrechte an den „Sims” verletzt, ein US-Gericht entscheidet zugunsten des Video-Bookmarking-Dienstes myVidster, der Patentprozess Apple vs. Samsung ist gestartet. Außerdem im Wochenrückblick: Quellen-TKÜ, Buttonlösung und Kabelgebühren.

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Autor telemedicus.info

Der Referentenentwurf zum Leistungschutzrecht ist da, es gibt Hausdurchsuchungen nach den DDoS-Angriffen auf die GEMA-Website, die CDU/CSU legt ein Diskussionspapier zum Urheberrecht vor. Außerdem im Wochenrückblick: kino.to-Urteil, Transparenzgesetz, Statuscode-Vorschlag, Diabolo III und SchülerVZ.

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Autor Till Kreutzer

Bei der Vermarktung eigener Software spielt das Urheberrecht eine wichtige Rolle. Es schützt dessen Inhaber grundsätzlich davor, dass sein Programmcode ungefragt verwendet wird. Nicht immer aber darf der Programmierer allein entscheiden, wie das Programm vermarktet wird. Vor der Vermarktung muss also geklärt werden, wer welche Rechte hat. Der Urheber ist der Schöpfer des Werkes – bei Computerprogrammen also im Zweifel der Programmierer.