Publié in iRights.info
Auteur Tobias Schwarz
Der Freudefinder von Facebook verstößt gegen Geschäftsbedingungen und Verbraucherrechte. Das hat diese Woche das Landgericht Berlin entschieden.
Der Freudefinder von Facebook verstößt gegen Geschäftsbedingungen und Verbraucherrechte. Das hat diese Woche das Landgericht Berlin entschieden.