Publié in iRights.info
Auteur Matthias Spielkamp

Die Methode der Internet-Suchmaschine Google, Webseiten aus einer Art Zwischenspeicher abrufbar zu machen, verstößt nicht gegen das US-Copyright. Das hat ein Gericht im US-Bundesstaat Nevada entschieden. Der Autor und Rechtsanwalt Blake Field hatte im April 2004 Klage gegen Google eingereicht, weil 51 Webseiten, die er online gestellt und dann wieder entfernt hatte, über den Google-Cache (Zwischenspeicher) weiterhin aufgerufen werden konnten.