Publié in iRights.info
Auteur Henry Steinhau

Die Abmahnwelle im Fall Redtube wirft weiterhin Fragen darüber auf, ob das Anschauen von Video-Streams rechtens ist oder nicht. Malte Stieper, Professor für Recht des geistigen Eigentums, sieht EU-Kommission und europäischen Gerichtshof in der Pflicht, Klarheit zu schaffen, wenn es um „vorübergehende Vervielfältigung“ geht. Gleichwohl gebe der Fall weder Anlass zu Abmahn-Panik noch zu pauschalem Argwohn gegens Urheberrecht.