Publié in iRights.info
Auteur Till Kreutzer

Musik und Filme auf CDs, DVDs, Videos und anderen Trägern darf man für den privaten Gebrauch vervielfältigen, etwa als Geschenk für Freunde oder auch als Kopie für das Privatarchiv – es sei denn, sie sind kopiergeschützt.  Das Vervielfältigen eines urheberrechtlich geschützten Werkes ist grundsätzlich nur mit Zustimmung des Rechteinhabers gestattet.