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Justizminister Maas will mit der Vorratsdatenspeicherung bis zum Urteil des Europäischen Gerichtshofes warten, die Staatsanwaltschaft Hamburg ermittelt nach einer Anzeige gegen die Kanzlei Urmann + Collegen, ein Anschlussinhaber haftet nach einem Urteil nicht grundsätzlich für Filesharing Dritter.