Publié in iRights.info
Auteur Robert A. Gehring

Zum 1. September ist eine Reihe von Änderungen im Urheberrecht in Kraft getreten. Rechteinhaber haben einen zivilrechtlichen Auskunftsanspruch gegen Internetprovider bekommen. Einer Mitteilung des Unternehmens DigiProtect zufolge haben die Landgerichte in Düsseldorf und Köln bereits am Mittwoch erste Anordnungen zur Herausgabe von Nutzerdaten gegen die Telekom erlassen.