Publié in iRights.info
Auteur Robert A. Gehring

Das Landgericht München I hat Mitte März in einem Filesharing-Fall der Klägerin die Akteneinsicht verweigert. Die Richter entschieden, dass eine IP-Adresse nicht ohne weiteres einen hinreichenden Tatverdacht begründet. Die Nutzerdaten heraus zu geben, würde einen zu schwerwiegenden Eingriff in das Fernmeldegeheimis darstellen.