Publié in iRights.info
Auteur David Pachali

Ohne Anhaltspunkte, dass ein Internetanschluss für Urheberrechtsverletzungen genutzt wird, haftet ein Anschlussinhaber nicht für das Handeln von volljährigen Familienangehörigen. Das hat der Bundesgerichtshof heute entschieden und ein anders lautendes Urteil des Oberlandesgerichts Köln aufgehoben.