Publié in iRights.info
Auteur David Pachali

Wenn Verlagsverbandsvertreter sich zusammensetzen, kommen in 3 von 5 Fällen Erklärungen zum Schutze des geistigen Eigentums im Internet dabei heraus – könnte man denken. So etwa bei der Hamburger Erklärung von 2009, die die Diskussion um ein neues Leistungsschutzrecht einläutete: Die Erklärung wurde später auch vom Europäischen Verlegerrat (EPC) unterzeichnet, der sie dann der EU-Kommission überreichte.