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Die Mitschüler werden sich gefreut haben: Ein Schüler hat Lektionen und Übungen eines Latein-Lehrbuchs auf deutsch übersetzt und auf seiner Webseite im Internet veröffentlicht. Der Verlag des betroffenen Lehrbuches war jedoch alles andere als erfreut und verklagte den Schüler auf Unterlassung und Schadensersatz.